Ende Juli haben wir hier auf Elektroauto-News.net darüber berichtet, dass die Regierung bei Anspruch auf private Ladesäulen eher bremst, als Gas gibt. Nun scheint zumindest eine Diskussion zur möglichen Gesetzesänderung für den Einsatz privater Ladestationen in Gang zu kommen.
Aktuell besteht vor allem für Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer derzeit keine rechtliche Handhabe, um eine eigene private Ladestation an ihrem Stellplatz zu installieren. Eine Regelung ist allerdings notwendig, da es sonst zu einem Sammelsurium technischer Gerätschaften kommen kann, die mehr Ärger verursachen, als wirklich zu helfen.
So darf man davon ausgehen, dass die meisten Hausanschlüsse dürften nur wenig Leistungsreserven haben, um mehrere große Verbraucher wie Elektroautos mit Strom zu versorgen. Betrachtet man nun einmal den Audi e-tron, der ein optionales Wechselstromladen für 22 Kilowatt vorsieht, dürfte klar sein, dass ein oder zwei solcher Wallboxen die meisten Hausanschlüsse an ihre Grenzen bringen. Es muss also mit Bedacht entschieden was man wo, wie installieren kann, um nicht die Stromversorgung des gesamten Hauses zu gefährden.
Wobei zumindest rein theoretisch bereits heute ausreichend Energie für das Laden von Elektrofahrzeugen, für den täglichen Pendlerverkehr in Mehrfamilienhäusern, vorhanden ist. Dies zeigt zumindest das aktuelle Whitepaper „Elektromobilität in Wohnanlagen: Lastspitzen und Energiemenge – Beherrschbar oder Blackout?“ von EAutoLader. Es scheitert viel eher an den gesetzlichen Regularien sowie der intelligenten Steuerung, als auch den schwankenden Stromtarifenbeziehungsweise nicht auf E-Autos abgestimmte Tarife generell.
Aber genau diese gesetzlichen Grundlagen sollen nun angegangen werden. Durch eine Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Installation privater Ladesäulen für Mieter und Eigentümer grundsätzlich erlauben. Dies geht zumindest aus einem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der vom Ministerium veröffentlicht wurde. Dem Entwurf zufolge müssen Miteigentümer entsprechende Maßnahmen dulden. Des Weiteren könnten dann auch Mieter vom Vermieter die “Erlaubnis zu baulichen Veränderungen” für die Errichtung einer Lademöglichkeit verlangen.
Kein günstiges Unterfangen für E-Autobesitzer
Für Besitzer von Elektroautos wird dies aber wahrlich kein günstiges Unterfangen. Denn der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die finanziellen Risiken durch den Eigentümer getragen wird. So würde dieser nicht nur verpflichtet, “der Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten der Maßnahme und die notwendigen Folgekosten zu erstatten”. Sondern dieser müsste sich auch anteilig an Kosten beteiligen, die einem anderen Wohnungseigentümer entstanden sind oder entstehen, wenn dieser ebenfalls eine Wallbox installieren will und dadurch “zusätzliche Aufwendungen zur Gewährleistung der Nutzbarkeit der vorhandenen Elektrizitätsanlage erfordert hat oder erfordert”.
Selbst wenn man sich nun auf eigene Kosten eine Wallbox installieren kann, ohne das entsprechende Anpassungen an der Elektrikinstallation notwendig sind, kann man später dazu gezwungen werden, eine komplette Umrüstung der Installation mitzubezahlen. Des Weiteren müsste eine Verstärkung des Hausanschlusses mitgetragen werden, damit zusätzliche Wallboxen versorgt werden können. Problematisch könnte es auch werden, wenn ein lokales Lastmanagement notwendig werden sollte und bereits installierte Wallboxen untereinander nicht kompatibel sind. Auch bei Schieflasten durch einphasiges Laden könnten technische Maßnahmen wie eine automatische Schieflasterkennung und Phasenvertauschung erforderlich werden.
Regelung für WEG und Mieter/Vermieter notwendig
Das Entsprechende Auflagen durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen werden können, sieht der Entwurf nicht vor. Dabei könnte es durchaus helfen in entsprechenden Auflagen zu regeln, dass die Ladeleistung der Wallboxen beschränkt oder lastmanagementfähige Wallboxen vorgeschrieben werden, um den Hausanschluss nicht zu überlasten. Zumindest hinsichtlich der Entscheidungsfindung soll der Ablauf vereinfacht werden. So wäre künftig nur noch die einfache Mehrheit erforderlich. Bislang muss jeder einzelne Eigentümer dem zustimmen, was die Errichtung stark erschwert. Gegebenenfalls kann zudem eine andere Kostenverteilung beschlossen werden, so das nur diejenigen zahlen, welche tatsächlich entsprechende Ladeinfrastruktur installieren möchten.
Schwieriger wird das Ganze zwischen Mieter und Vermieter, da hier kein Anspruch vonseiten des Mieters besteht. Lediglich der Anspruch auf eine Erlaubnis soll geregelt sein; diese kann aber begründet verweigert werden. Stand heute lässt sich zumindest festhalten, dass der Vorschlag des Bundesjustizministeriums deutlich praxisgerechter zu sein scheint, als bisher angenommen. Zudem versucht er nach eigenen Angaben auch, die Änderungen in WEG und BGB aufeinander abzustimmen.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun diskutieren, welche Version am Ende als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird. Sollte sich die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag durchsetzen, würde das zumindest eine deutliche Verbesserung zum aktuellen Zustand bedeuten. Eine Einigung in diesem Jahr ist wohl nicht mehr zu erwarten.
Quelle: Golem.de – Regierung fordert Duldung privater Ladesäulen