Dass die fehlende oder nicht zu Ende gedachte Ladeinfrastruktur eines der spürbaren Hindernisse bei der Ausbreitung der E-Mobilität ist, ist klar. Dennoch scheint es nicht ganz so einfach eine Änderung herbeizuführen. Ein möglicher Ansatz wäre der die Lademöglichkeit am heimischen Parkplatz einfacher zu gestalten. Aber gerade im Bereich von privaten Tiefgaragen ist das Ganze nicht so einfach. Vonseiten der Bundesregierung will man auch den Anspruch auf eine Ladesäule in privaten Tiefgaragen nicht mit einer schnellen Gesetzesänderung herbeiführen.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte auf Anfrage von Golem.de, dass der Bund zunächst zusammen mit den Ländern eine Arbeitsgruppe einrichten wolle, die das Thema diskutieren werde. Die Bundesländer seien vor kurzem durch ein entsprechendes Schreiben aufgefordert worden an der Arbeitsgruppe mitzuwirken. Die Grünen im Bundestag haben zu dem Thema schon eine Meinung gegenüber Golem.de geäußert:
“Die Änderung des Miet- und Wohneigentumsrechts wird von der Bundesregierung verschleppt, obwohl der Bundesrat bereits vor zwei Jahren entsprechende Vorschläge unterbreitet hat.”
Aktuell besteht vor allem für Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer derzeit keine rechtliche Handhabe, um eine eigene private Ladestation an ihrem Stellplatz zu installieren. Union und SPD haben dies in ihrem Koalitionsvertrag die Förderung der Elektromobilität vereinbart. Um aus diesem zu zitieren: “Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern”, bisher ist jedoch noch nichts geschehen. Damit sich etwas ändert, muss ein Rechtsanspruch für solche Wallbox durchsetzbar werden
Mehrere Bundesländer wurden hierzu bereits vor einiger Zeit aktiv und haben im September 2016 über den Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine entsprechende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorsieht. Laut Entwurf soll die Zustimmungspflicht der Miteigentümer in Paragraf 22, Abs. 1 WEG “für die Installation einer Ladeeinrichtung für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug” aufgehoben werden.
Vonseiten der Bundesregierung wurde der Entwurf im November 2016 zunächst mit der Begründung “zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eigene Vorschläge zur Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts zu unterbreiten” verschoben. Bekanntermaßen zog sich die Bildung einer Bundesregierung länger als geplant. Wodurch dieses Thema untergegangen ist. Eine Entscheidung steht weiterhin aus.
Eine Regelung ist allerdings notwendig, da es sonst zu einem Sammelsurium technischer Gerätschaften kommen kann, die mehr Ärger verursachen, als wirklich zu helfen. So darf man davon ausgehen, dass die meisten Hausanschlüsse dürften nur wenig Leistungsreserven haben, um mehrere große Verbraucher wie Elektroautos mit Strom zu versorgen. Betrachtet man nun einmal den Audi e-tron, der ein optionales Wechselstromladen für 22 Kilowatt vorsieht, dürfte klar sein, dass ein oder zwei solcher Wallboxen die meisten Hausanschlüsse an ihre Grenzen bringen. Es muss also mit Bedacht entschieden was man wo, wie installieren kann, um nicht die Stromversorgung des gesamten Hauses zu gefährden.
Welche der 16 Bundesländer überhaupt an der Arbeitsgruppe teilnehmen wollen, dürfte erst nach der Sommerpause feststehen. Das bedeutet, dass mit einem schnellen Gesetzentwurf, möglicherweise noch in diesem Jahr, wohl nicht zu rechnen ist.
Quelle: Golem.de – Regierung bremst bei Anspruch auf private Ladesäulen