Für die versammelten Autobauer muss es ein Schock gewesen sein. In der Krise aller Krisen rufen Daimler und Co. nach staatlicher Hilfe – und die Politik zögert. Eine Entscheidung für die Kaufprämie für Alternative Antriebe wurde zunächst verschoben und ist dann überraschend schneller gefallen, als zunächst angenommen. Im Zusammenhang mit der Förderung von modernen, effizienten Verbrenner/ Diesel-Fahrzeugen standen auch entsprechende Kaufprämien zur Diskussion. Diese werden nun allerdings nicht kommen. E-Autos profitieren jedoch massiv von Erhöhung der Kaufprämie.
Am gestrigen Mittwoch wurden deutlich höhere Prämien für E-Autos beschlossen. Abgasarme Benziner und Dieselautos gehen leer aus. Kaufprämien für den Kauf klima- und umweltfreundlicher Elektrofahrzeuge werden verdoppelt. Dies bezieht sich allerdings nur auf den Anteil der Bundesregierung. Die Hersteller selbst werden ihren Anteil nicht verdoppeln. Geführt wird die Steigerung des Anteils der Bundesregierung als sogenannte “Innovationsprämie”.
Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% wird zudem die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht. Des Weiteren steht die Frage des optimierten Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei Plug-In-Hybridfahrzeugen zur Diskussion, welche im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ beantwortet werden soll. Der Finanzbedarf wird vonseiten der Bundesregierung mit 2,2 Milliarden Euro angegeben.
“Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte.” – Bundesregierung
Zudem habe man sich darauf verständigt, dass die Kfz-Steuer für Pkw stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet wird, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
Verbrenner und Diesel profitieren dann doch zumindest von einer Änderung. So soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. Die Regierung geht davon aus, dass die Hersteller die Preisvorteile an ihre Kunden weitergeben wird.
Quelle: Automobilwoche – Keine Kaufprämie für Verbrenner // Bundesfinanzministerium – Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken – Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020