Vergangene Woche Freitag hatten wir berichtet, dass jeder vierte Antrag auf die Kaufprämie für Elektroautos und Plug-In-Hybride bisher nicht genehmigt wurde. So liegt die Genehmigungsquote für Umweltbonus-Anträge bei 73 Prozent, wie die Bundesregierung auf Anfrage der FDP im Bundestag mitteilte. In Saarland wurden mit 70 Prozent Genehmigungsrate die wenigstens E-Auto Kaufprämieanträge durch gewunken. In Berlin und Nordrhein-Westfalen stand man mit 76 Prozent deutlich besser da. Gründe warum dies so ist wurden in der Antwort der Bundesregierung nicht aufgeführt.
Mittlerweile gibt es ein Update der Bafa: “Die kursierenden Meldungen, dass das BAFA fast 25 Prozent der E-Auto Anträge ablehnen würde, sind unzutreffend. Seit der Einführung des einstufigen Verfahrens ist die Ablehnungsquote deutlich zurückgegangen und liegt derzeit bei rund 5 Prozent. 🚗⚡️ Nicht bewilligte Anträge sind nicht automatisch abgelehnte Anträge. Aufgrund der großen Nachfrage zum Umweltbonus werden viele Anträge derzeit noch bearbeitet. Seit Februar gilt das einstufige Antragsverfahren, das bereits erheblich einfacher und weniger bürokratisch ist”
Mitte Juli konnten wir berichten, dass der Zuspruch für reine Elektroautos steigt unter Deutschlands Autofahrer. Anfang des Monats erfolgte dann die Info, dass über 20.000 Anträge auf den Umweltbonus, alleine im Juli 2020, gestellt wurden. Wie sich diese im Detail aufgeteilt haben, haben wir natürlich auch betrachtet. Dann kam raus, dass es hätten noch weit mehr als 20.000 Anträge sein können; so zumindest die Autohändler.
Der zuvor eingebundene Ablauf, zur Beantragung des Umweltbonus, sieht zumindest auf der Grafik extrem eingängig und nachvollziehbar aus. Umweltbonus-Ablehnungen machen nach Angaben des BMWi insgesamt circa 10 Prozent der Gesamtantragszahlen seit 2016 aus. Seit der Einführung des einstufigen Verfahrens sinke diese Quote jedoch. Die Ablehnungsquote beim einstufigen Verfahren liege derzeit bei fünf Prozent.
Zu Problem kann laut Branchenportal Electrive.net unter anderem die Tatsache führen, dass bei Anträgen für geleaste Fahrzeuge die rechtlichen Formalitäten zur Abbildung des Hersteller-Anteils am Umweltbonus vollständig und formal korrekt nicht erfüllt werden. Dies führt zwar nicht direkt zu einer Ablehnung des Antrags, aber zu einer weiteren Schleife in dessen Beantragung.
Quelle: BAFA / Twitter – Pressemitteilung vom 15. August 2020