Höherer Umweltbonus tritt rückwirkend in Kraft – zum 03. Juni 2020

Höherer Umweltbonus tritt rückwirkend in Kraft – zum 03. Juni 2020
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Sebastian Henßler
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Ab dem morgigen Mittwoch tritt die deutlich erhöhte Kaufprämie für Elektroautos in Kraft. Wohlgemerkt rückwirkend für Autokäufe seit dem 03. Juni dieses Jahres. Die geänderte Förderrichtlinie zur sogenannten Innovationsprämie werde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht und trete einen Tag später in Kraft, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Kaufprämien für den Kauf klima- und umweltfreundlicher Elektrofahrzeuge werde somit verdoppelt. Die vorgesehene Erhöhung der Elektroauto-Kaufprämie auf bis zu 9.000 Euro kommt zudem in der Tat rückwirkend zu tragen, wie es bereits vermutet wurde.

Die Hersteller selbst werden ihren Anteil nicht verdoppeln. Geführt wird die Steigerung des Anteils der Bundesregierung als sogenannte “Innovationsprämie”. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% wird zudem die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht. Für Plug-in-Hybride sind es bis zu 6.750 Euro Förderung. Profitieren können von der höheren Kaufprämie nach Angaben des Ministeriums nicht nur Käufer von Neuwagen, sondern auch von relativ neuen Gebrauchtwagen, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, damit werde ein „deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos“ gesetzt. Tesla dürfte mit seinen reinen E-Autos am meisten davon profitieren. Andere Hersteller haben aktuell noch Lieferschwierigkeiten, welche sich wohl so schnell auch nicht beheben lassen. Zumindest die eigenen Teilzeitstromer wird man wohl los.

Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert. Verbrenner und Diesel profitieren zumindest von einer Änderung. So wurde seit dem 1. Juli bis zum 31. Dezember der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Die Einsparung soll den Käufer dieser Antriebe zu Gute kommen.

Quelle: Automobilwoche – Förderung der Elektromobilität: Höhere Prämie tritt rückwirkend in Kraft

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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