Bevor die I-PACE eTROPHY am 16. Februar im glühend heißen Mexiko City in die zweite Runde geht, hat Jaguar Racing der Rennversion des elektrischen Performance-SUV einem arktischen Tiefkühltest ausgesetzt. Minus 40 Grad zeigt das Thermometer an, als Nelson Piquet Jr, Werksfahrer im Formel E-Team Jaguar Panasonic Racing, das allradgetriebene Modell über die eisigen Seen des Jaguar Land Rover Kaltwettertestgeländes Arjeplog treibt.
Die meisten konventionellen Elektroautos stellen bereits bei Temperaturen, die rund zehn Grad wärmer sind, ihren Dienst ein. Der I-PACE bringt es am schwedischen Polarkreis auf 195 km/h und denkt an alles andere als an Stillstand. Für den Jaguar I-PACE eTROPHY war der Test im hohen Norden Schwedens eine Premiere. Geprüft werden sollte vor allem die Effizienz des Thermomanagementsystems werden. Der Vergleich wurde hierbei zu einem Jaguar I-PACE aus der Serienproduktion gezogen.
“Wir holten den I-PACE eTROPHY heute in die Kälte – und damit aus seiner Komfortzone. Das Auto auf den eisigen Seen zu fahren und die Performance unter solch extremen Bedingungen zu spüren – das werde ich so schnell nicht vergessen.” – Nelson Piquet Jr, Werksfahrer im Formel E-Team Jaguar Panasonic Racing
Interessant ist sicherlich die Tatsache, dass der Jaguar I-PACE eTROPHY und Jaguar I-PACE aus der identischen 90 kWh Lithium Ionen-Batterie mit Spannung versorgt. Mit Hilfe der von der Jaguar Land Rover Ice Academy in Arjeplog installierten 50 kW Gleichstrom Schnellladestationen vom Typ ABB Terra 53 waren beide Autos nach 90 Minuten neu aufgeladen. Mit einer 100 kW DC-Schnellladung sind die Akkus bereits nach 40 Minuten wieder zu 80 Prozent gefüllt.
“Die ABB Lader der Jaguar Land Rover Ice Academy gehören zu den nördlichsten in Europa installierten DC-Schnelllader und stehen zugleich an einem der einsamsten und kältesten Orte der Erde. Sie sind darauf ausgelegt, in einem Temperaturbereich zwischen -35 und +55 Grad Celsius zu funktionieren.” – Chris Crump, Operations Teamleader, Südeuropa
Jaguar Land Rover – Pressemitteilung vom 01. Februar 2019