Ganz ohne Probleme ist die Vergabe der Batterieforschungsfabrik nach Münster nicht abgelaufen. Nun stellt dies auch der Bundesrechnungshof fest und die damals verantwortliche Bundesforschungsministerin Anja Karliczek räumt Fehler ein. Die Entscheidung für Münster – und gegen die Konkurrenten – als Hauptstandort für die deutsche Batterieforschung hat lange keine Ruhe in Bayern und Baden-Württemberg einkehren.
Ulm galt als Favorit für die deutsche Forschungsfabrik für Batteriezellen. Der Zuschlag allerdings ging nach Münster. Die zuständige Bundesforschungsministerin Anja Karliczek erklärte im Juli 2019 ihre Entscheidung. Doch damit zeigte sich das Bundesland Bayern nicht einverstanden. Grund genug dafür, das sich der Bundesrechnungshof das Ganze ein wenig genauer angesehen hat. Und eben dieser hat nun deutliche Kritik am Auswahlverfahren für den Standort der 560 Millionen Euro teuren deutschen Batterieforschungsfabrik geübt. In einem der DPA vorliegenden Bericht heißt es: “In weiten Teilen war das Verfahren nicht ausreichend transparent”.
Persönliche Nähe zu Münster sorgt für G’schmäckle bei der Vergabe
Anlass zum Zweifel kam auf, als die Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) den Zuschlag für Münster bekanntgab. Sie selbst kommt aus dem nahe gelegenen Ibbenbüren und war für die Standortvergabe kritisiert worden. Vor allem in Baden-Württemberg gab es Unverständnis, dass der Zuschlag für die Fabrik an Münster und nicht zum Beispiel an Ulm ging, wo schon seit einigen Jahren an der Entwicklung leistungsstarker Batterien für Elektrofahrzeuge geforscht wird.
Die Ministerin kündigte an, aus dem Rechnungshof-Bericht “Lehren für künftiges Verwaltungshandeln ziehen” zu wollen. Gleichzeitig verteidigte sie aber vehement die getroffene Wahl. “Die Entscheidung für das Konzept zum Standort Münster war und ist richtig. Das Konzept war das exzellenteste unter mehreren sehr guten Vorschlägen.” Des Weiteren gab Karliczek zu verstehen, dass sie sich selbst schon frühzeitig aus dem Verfahren zurückgezogen habe, nachdem deutlich geworden sei, dass sich eine Bewerbung auf den Standort Münster bezog.
Mehrere kritikfähige Punkte bei Vergabe entdeckt
Vonseiten des Bundesrechnungshof wurden bei der Überprüfung des Auswahlverfahrens eine ganze Reihe von Punkten entdeckt, die Anlass zu Kritik gaben. Beispielsweise wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ausreichend beachtet. Nur das Land Nordrhein-Westfalen habe vom Ministerium detaillierte Informationen zum benötigten Grundstück und Gebäuden bekommen. “Die anderen Länder erhielten diese für die spätere Bewerbung wichtigen Informationen nicht. Ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung war nicht erkennbar”, heißt es im Bericht des Rechnungshofes.
Des Weiteren sei es so, dass Kriterien für die Standortauswahl zum Teil nicht hinreichend konkret und damit nicht prüfbar formuliert gewesen. Zudem habe man die Bewertung der Kriterien sogar im Laufe des Verfahrens mehrmals geändert. Veränderungen von denen Münster schlußendlich profitiert habe. “Auch wenn sachlich bedeutsame Gründe für die Entscheidung für den Standort in Nordrhein-Westfalen vorlagen, entstand an vielen Stellen des Verfahrens zumindest der Anschein, dass es eine Fokussierung auf diesen Standort gegeben hat”, heißt es in dem Bericht weiter.
Das Ministerium will Karliczek zufolge bei Großverfahren künftig relevante Informationen regelmäßig an alle Wettbewerbsteilnehmer weitergeben – auch in Fällen, in denen nur ein Teilnehmer danach frage. “Dass dies in dem Verfahren zur Forschungsfabrik nicht immer geschehen ist, war ein Defizit in diesem Verfahren, das auch der BRH zu Recht anspricht.” Das Projektteam der Fraunhofer-Gesellschaft und die Forschungspartner in Nordrhein-Westfalen hat im November 2019 damit begonnen, das Konzept für eine „Forschungsfertigung Batteriezelle“ am Standort Münster umzusetzen. Trotz der Kritik durch den Bundesrechnungshof ändert sich daran nichts.
Quelle: Automobilwoche – Batterieforschungsfabrik in Münster: Bundesrechnungshof sieht Fehler bei der Vergabe