Das Bundeskabinett hat Vorgaben für erneuerbare Energien beschlossen. So soll deren Anteil im Verkehrsbereich bis 2030 auf 28 Prozent angehoben werden. Die Regierung geht damit deutlich über eine EU-Richtlinie hinaus, die 14 Prozent vorschreibt. Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird nach dem Gesetzentwurf mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der “Treibhausgas”-Quote (THG) gefördert. Dadurch soll indirekt die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Derzeit wird ihr Ausbau noch stark über Steuergelder finanziert.
Die Bundesregierung strebt an, die deutschen THG-Emissionen – darunter hauptsächlich CO2 – stark zu reduzieren. Neben Flottenwerten für Fahrzeughersteller gelten seit 2015 auch Quoten für Mineralölunternehmen, die allein durch Beimischung von Bio-Ethanol in Benzin nicht erreichbar sind. Sie müssen also von anderen Unternehmen THG-Zertifikate kaufen. Auf diese Weise fließt Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte, nur Kraftstoffe fördern zu wollen, die effizient und bezahlbar sind sowie das Klima schützen, ohne die Natur zu zerstören. “Was Erdöl ersetzen soll, darf nicht zugleich den Regenwald vernichten.”
Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird bei derzeit 4,4 Prozent eingefroren. Die Gewinnung aus Stroh und Gülle gilt hingegen als nachhaltig und soll ab einer bestimmten Höhe sogar mit einer doppelten Anrechnungbei der THG-Quote gefördert werden. Auch der Einsatz von alten Speiseölen und erstmals auch tierischen Abfallstoffen kann angerechnet werden.
Kritik kommt von der NGO “Transport & Environment”. So dürften weiterhin Kraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln eine prominente Rolle spielen. Zudem solle der Ausstieg aus dem Palmöl erst 2026 erfolgen. Der Kabinettsbeschluss zeige deutlich, wie die Verkehrspolitik in Deutschland von Interessen der Ölindustrie und der Biokraftstoff-Branche getrieben wird, sagt Jekaterina Boening. Diese spiegelten jedoch nicht den Strategiekurs der deutschen Automobilhersteller wider, die mit voller Kraft für Elektromobilität aufrüsten. “Auf den globalen Leitmärkten hat der Verbrennungsmotor keine Zukunft.”
Für “T&E” ist zudem der Einsatz strombasierter Kraftstoffe – bei der THG-Quote wurde für 2030 ein Ziel von mindestens zwei Prozent festgelegt – ein „Fehlanreiz im Gesetz“. Schulze hingegen betont, da Ökostrom ein kostbares Gut sei und die Produktionskapazitäten erst aufgebaut werden müssten, sollten die daraus gewonnenen Kraftstoffe zunächst dort eingesetzt werden, wo es keine effizienteren und klimafreundlichen Alternativen gebe. Das treffe neben der Industrie vor allem auf den Luftverkehr zu.
In ihrem Entwurf hat die Bundesregierung zudem einen Schutzmechanismus eingebaut, um die Verdrängung von Biokraftstoffen und grünem Wasserstoff durch Strom zu verhindern. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Spätestens 2024 ist eine Überprüfung vorgesehen.
Quelle: electrive.net / Bundesumweltministerium