Drei Städte stehen beim Ladesäulen-Ranking in Deutschland ganz oben: Hamburg, München und Berlin. Hamburg nimmt weiterhin Platz eins mit 948 öffentlichen Ladepunkten ein, wird aber mittlerweile dicht verfolgt von München (945 LP) und Berlin (933 LP). Mit Abstand auf die drei ersten Ränge folgen Stuttgart (398 LP), Düsseldorf (213 LP) und Leipzig (189 LP). Diese bringen es gemeinsam gerade einmal auf 800 Ladepunkte, 133 Ladepunkte weniger als der Drittplatzierte Berlin.
Auf Ebene der Bundesländer betrachtet führt Bayern das Ranking an. Das südliche Bundesland bringt es auf 4.904 Ladepunkte. Auf Platz zwei und drei folgen Baden-Württemberg (3.404 LP) und Nordrhein-Westfalen (3.385 LP), dahinter Niedersachsen (1.720 LP) und Hessen (1.584 LP). Positiv ist zu sehen, dass die Zahl der Ladepunkte steigt.
Wir erinnern uns an Anfang Mai dieses Jahres. Damals hieß es, dass im BDEW-Ladesäulenregister rund 17.400 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte für Deutschland erfasst sind. Ende 2018 waren es etwa 16.100 und Ende Juli 2018 rund 13.500. Nun, August 2019, verzeichnet das BDEW-Ladesäulenregister 20.650 öffentliche Ladepunkte in Deutschland.
„Damit könnten weit über 400.000 E-Autos regelmäßig laden. Das wären doppelt so viele wie derzeit in Deutschland gemeldet sind. Hier sind wir gut aufgestellt. Was jetzt in den Fokus rücken muss, ist der Abbau rechtlicher Hürden für die Installation privater Ladeinfrastruktur: Seit Jahren wird darüber diskutiert, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht entsprechend anzupassen. Praktikable Vorschläge liegen schon längst auf dem Tisch. Das Bundesjustizministerium muss nun endlich die Bremse lösen und Tempo machen.“ – Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung
Kapferer zielt darauf ab, dass derzeit vor allem für Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer derzeit keine rechtliche Handhabe besteht, um eine eigene private Ladestation an ihrem Stellplatz zu installieren. Eine Regelung ist allerdings notwendig, da es sonst zu einem Sammelsurium technischer Gerätschaften kommen kann, die mehr Ärger verursachen, als wirklich zu helfen.
Durch eine Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Installation privater Ladesäulen für Mieter und Eigentümer grundsätzlich erlauben. Dies geht zumindest aus einem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums hervor.
Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. – Pressemitteilung vom 03. September 2019