Nach einem kurzen Temperaturhoch ist es in dieser Woche vielerorts mit Temperaturen im einstelligen Bereich wieder kalt geworden, in München hat es heute Morgen sogar nochmal kurz geschneit. Doch was ist, wenn man bereits Sommerreifen auf sein Elektroauto aufgezogen hat? Der ADAC weist darauf hin, dass die Empfehlung für Winterreifen von O bis O (Oktober bis Ostern) keine rechtliche Relevanz habe. Denn in Deutschland gelte eine situative Winterreifenpflicht.
Rechtlich gesehen müssen Autofahrer demnach also bei winterlichen Straßenverhältnissen auch Winterreifen aufziehen, wenn sie ihr Fahrzeug fahren wollen – unabhängig von der Jahreszeit. Bei Missachtung drohe sogar ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer andere behindert müsse mit 80 Euro und ebenfalls mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem könnten bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung könne es bei einem unverschuldetem Unfall Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss, warnt der Automobilclub.
Der ADAC rät daher allen, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, das Fahrzeug bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen lieber stehen zu lassen und zum Beispiel auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Andernfalls sollten besser die Winterreifen wieder aufgezogen werden.
Andersherum sei es auch keine gute Idee, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht explizit verboten, doch bei warmen Temperaturen können Winterreifen zu einem echten Sicherheitsrisiko werden: Sie verschleißen schneller und der Bremsweg verlängert sich deutlich. Der ADAC rät daher, die richtige Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Quelle: ADAC – Pressemitteilung vom 17.04.2024