Audi gewinnt Markenstreit gegen Nio

Audi gewinnt Markenstreit gegen Nio
Copyright ©

NIO

Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
  —  Lesedauer 3 min

Das Landgericht München I hat im Markenstreit zwischen den Autoherstellern Audi und Nio zugunsten den Ingolstädtern entschieden und Nio die angegriffene Werbung untersagt. Der chinesische Hersteller bewirbt auf seiner Internetseite unter anderem die zwei Modelle mit der Bezeichnung „ES 6“ bzw. „ES 8“ und plant, diese in Deutschland auf den Markt zu bringen.

Hiergegen wandte sich Audi in seiner Klage auf Unterlassung, Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und Feststellung des Schadenersatzes mit dem Argument, dass bezüglich der für ihn eingetragenen Marken „S 6“ und „S 8“ Verwechslungsgefahr bestehe. Das Landgericht München bejahte im Ergebnis eine Verwechslungsgefahr der beiden Modelle und begründete dies durch gedankliches Inverbindungbringen.

Das Gericht ging davon aus, dass der in der Werbung zu sehende Firmenname für die Bewertung der Verwechselungsgefahr rechtlich außer Betracht zu bleiben habe, da es sich bei der angegriffenen Bezeichnung erkennbar um einen Kfz-Typenbezeichnung handele und es im Automobilbereich die Gepflogenheit gebe, Typenbezeichnungen als eigenständige Marken im Sinne von Zweitmarken anzusehen. Es gelte dann der Grundsatz, dass Marken als Ganzes zu vergleichen seien.

Im Weiteren führte das Gericht zur Begründung aus:

Zwar weiche die angegriffene Gestaltung des beklagten Unternehmens durch den zusätzlichen Buchstaben „E“ im Zeichen von Nio schriftbildlich und klanglich merkbar von der Audi-Marke „S 6“ und „S 8“ ab. Der zusätzliche Buchstabe „E“ sichere jedoch vorliegend keine hinreichende Unterscheidungskraft. Beide Marken würden zumindest in klanglicher Hinsicht gedanklich in Verbindung gebracht, was unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Klagemarke und bestehenden Warenidentität zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr führe.

Der Buchstabe „E“ in Verbindung mit einem Produkt sei nämlich aktuell als Abkürzung für „Elektro“/ „elektronisch“ quasi allgegenwärtig. Der Buchstabengebrauch betreffe sämtliche Lebensbereiche (z.B. als E-Akte auch das Gericht), insbesondere aber auch den Automobilbereich. Die Bedeutung bzw. der Ausbau E-Mobilität sei ein wichtiges Gesellschaftsthema. Dementsprechend werde ein Kraftfahrzeug, das über einen Elektromotor verfüge, nicht nur als Elektroauto, sondern auch sehr häufig kurz als „E-Auto“ bezeichnet.

Die Kammer führte aus, es sei deshalb zu erwarten, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise das „E“ in dem angegriffenen Zeichen und damit den einzigen Unterschied zwischen den beiden Zeichen auch hier als in diesem Sinne beschreibend verstehe und darin lediglich einen Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs sehe. Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher annehmen, der „ES 6“ sei der „S 6“ von Audi in der Elektroversion, die beiden Fahrzeuge seien vom selben Hersteller. Es gebe damit eine über die reine Assoziation hinausgehende Gefahr einer Verwechslung durch Inverbindungbringen.

Audi hatte bereits im Oktober 2021 auf Unterlassung der Werbung, Auskunft und Schadenersatz geklagt. Nio darf nun nicht mehr für die Modelle ES6 und ES8 werben. Das Urteil allerdings ist noch nicht rechtskräftig und es könnte sein, dass der Rechtsstreit fortgesetzt wird. Ein Sprecher von Nio hatte der Süddeutschen Zeitung zufolge bereits vor der Urteilsverkündung gesagt, man werde bei einer Niederlage in erster Instanz wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen.

Quelle: Landgericht München – Pressemitteilung vom 20.01.2023 / Süddeutsche Zeitung – Verwechslungsgefahr: Chinesischer Autobauer unterliegt Audi

worthy pixel img
Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

Artikel teilen:

Wird geladen...

Weiteres in Audi Elektroautos

Auch ein Rekord bei E-Autos kann Audis Bilanz nicht retten

Auch ein Rekord bei E-Autos kann Audis Bilanz nicht retten

Michael Neißendorfer  —  

Audi übergab 2025 weltweit mehr als 1,6 Millionen Fahrzeuge, drei Prozent weniger als im Vorjahr. Einige positive Trends deuten ein besseres 2026 an.

Ein Audi wird „China Car of the Year 2026“

Ein Audi wird „China Car of the Year 2026“

Daniel Krenzer  —  

Nach schwierigen Jahren auf dem chinesischen Markt ist das Elektroauto Audi E5 der große Hoffnungsträger – und setzt auf Anhieb ein starkes Zeichen.

VW- und Audi-Händler erwarten weiter steigende Preise

VW- und Audi-Händler erwarten weiter steigende Preise

Sebastian Henßler  —  

VW- und Audi-Händler rechnen mit steigenden Preisen. Zinsen, Energie, Bürokratie und Personalkosten drücken die Margen, Entlastung ist nicht in Sicht.

Audi-Entwicklung im Umbruch – mehrere Wechsel gleichzeitig

Audi-Entwicklung im Umbruch – mehrere Wechsel gleichzeitig

Sebastian Henßler  —  

Mehrere Abgänge treffen Audis Entwicklung gleichzeitig. Der geplante Umbau gerät unter Druck, weil zentrale Führungskräfte den Konzern verlassen.

Döllner: Audi mit „Dreiklang aus Fahrzeugen“ gut aufgestellt

Döllner: Audi mit „Dreiklang aus Fahrzeugen“ gut aufgestellt

Laura Horst  —  

Der Volkswagen-Konzern begrüßt die Pläne zur Aufweichung des Verbrennerverbots ab 2035, während die Tochtermarke Audi auf eine Antriebsvielfalt setzt.

Audi: Mitarbeiter zweifeln an Tempo der Neuordnung

Audi: Mitarbeiter zweifeln an Tempo der Neuordnung

Sebastian Henßler  —  

Audi unter Druck: Während Gewinne stagnieren und Investitionen steigen, zweifeln viele Beschäftigte am Fortschritt der internen Neuorganisation der Entwicklung.

Audi präsentiert E-SUV AUDI E7X für den chinesischen Markt

Audi präsentiert E-SUV AUDI E7X für den chinesischen Markt

Sebastian Henßler  —  

Mit dem AUDI E7X präsentiere die Marke ihr zweites Modell für China, das dank starker Designsprache, digitaler Dienste und 300 bis 500 kW klar positioniert ist.