Beim Verbrenner ist meist der Motorschaden die finanzielle Katastrophe, beim E-Auto ist der Stromspeicher das Risiko. Gibt er den Geist auf, drohen enorme Kosten – in den meisten Fällen dürfte es sich sogar um einen Totalschaden handeln. Um den Kunden diese Angst zu nehmen, sollen Hersteller von Elektroautos in Zukunft dazu verpflichtet werden, eine Mindesthaltbarkeit für Traktionsbatterien zu gewährleisten.
Auf einen vorläufig noch unverbindlichen Entwurf für eine solche Regelung haben sich die Mitglieder des „Weltforums für die Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften“ der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) geeinigt, meldet unter anderen „electrive.net“ unter Berufung auf verschiedene Quellen. Sollte die Regelung in Kraft treten, wären Autohersteller dazu verpflichtet, bei Akkus nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometer mindestens 80 Prozent Restkapazität zu gewährleisten – nach 160.000 Kilometer oder 8 Jahren immerhin noch mindestens 70 Prozent.
Ziel der UNECE ist dabei nach eigenen Angaben, mit solchen Vorgaben den Einsatz von qualitativ schwachen Batterien zu verhindern und das Verbraucher-Vertrauen nachhaltig zu stärken. Für die Autobauer würde die Regelung keine allzu große Herausforderung darstellen. Die Anforderungen werden schon jetzt in den meisten Garantiebedingungen erfüllt – zum Teil werden sogar noch höhere Laufleistungen zugestanden.
In einem Punkt würde die Regelung aber sogar noch weiter gehen: Die Verbraucher könnten künftig eine Art Auskunftsrecht erhalten. So müssten genaue Informationen über den Zustand und die verbleibende Kapazität der Batterie kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wird André Rijnders zitiert, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Umweltverschmutzung und Energie (GRPE). Derlei Informationen lieferten gerade bei gebrauchten E-Autos wertvolle Hinweise.
Neben der EU, den USA und China unterstützen auch Japan, Kanada, Südkorea und Großbritannien den Vorstoß. Im März kommenden Jahres soll eine Abstimmung der Nationen zum Entwurf einer verbindlichen Regelung folgen, der anschließend die Länder noch zustimmen und sie dann vermutlich ab 2023 in nationales Recht überführen müssen. Die UNECE erwartet bis 2025 einen Anteil von E-Autos im globalen Gesamt-Fahrzeugmarkt von 10,4 bis 19 Prozent. 2020 lag der Anteil noch bei 4,6 Prozent.
Quelle: electrive.net – UN-Wirtschaftskommission will Mindesthaltbarkeit für EV-Batterien
dennoch, der Gebrauchtwagenmarkt für 5-10 + jährige dürfte zusammenbrechen.. Also mit Förderung kaufen und nach 6 Monaten wieder weg damit in die skandinavischen Länder oder nach der Förderung behalten bis zum Verschrotten.
Aus meiner Sicht ist das wichtigste an dem Entwurf die Informationspflicht über den Akkuzustand.
Das Problem ist nur .. wie kann man den sicher ermitteln? Es gibt zwar Verfahren in dem man den SoH annähernd diagnostizieren kann aber ohne offizielle Regeln hierzu macht jeder Hersteller das was er möchte und mogelt sich einen zurecht.
Es braucht ein Verfahren wie WLTP-Reichweite oder -Verbrauch. Das ist zwar nicht in allen Fällen praxisgerecht aber stellt Vergleichbarkeit her.
Haben nicht die meisten Hersteller sowieso schon eine Garantie von 70% Restkapazität nach 8 Jahren/ 160.000km? Die EU will also das gesetzlich verankern, was sowieso schon gemacht wird oder wie?
„nach 160.000 Kilometer oder 8 Jahren immerhin noch mindestens 70 Prozent.“
Das ist doch die Größenordnung, die heute schon ungefähr gewährt wird und ist viel zu wenig. Bei 95% nach 10 Jahren könnte man so langsam anfangen mit einander ins Gespräch zu kommen. Aber eignetlich würde ich 95% nach 15 Jahren und 500.000 km erwarten.
So wie es jetzt steht ist auch die Art der Garantieerfüllung ein Problem. Es braucht keiner denken mit 69% SOH kurz vor Ablauf der Garantie in die Werkstatt zu fahren und mit 100% wieder nach Hause zu kommen. Da werden 1-2 Module getauscht um die Batterie wieder knapp über 70% zu hieven und nach Ablauf der Garantie verabschieden sich dann bald die nächsten Module.
Ein weiterer Faktor ist der „SOH-Betrug“. Das BMS gibt diesen oft gar nicht richtig aus, sondern gaukelt ein falsches 100% aus zusätzlich verbauten Modulen vor. Wenn 120kWh eingebaut, aber nur 100kWh nutzbar sind, kann ich natürlich bis zu einem SOH-Verlust von 20% noch 100% Kapazität vorgaukeln.
Was soll man unternehmen, wenn ein Autohersteller wie Mercedes in seinem Vekaufsprospekt angibt, dass man mit dem Plug in Hybrid GLC 350 e mit einer Batterieladung eine elektrische Reichweite von 45 bis 51 km hat und im 4. Jahr der Nutzung nurmehr eine elektrische Reichweite von 15 km gegeben ist. Wobei die vollständige Aufladung immer noch einen Messwert von 6,8 bis 7,2 kWh ergibt.
Die Gesetzesinitiative geht in die richtige Richtung. 10 Jahre 200.000 km und 80 % Restkapazität mit einer Nachweispflicht seitens des Herstellers und dies kostenlos für den Kunden sollten es schon sein. Schade, dass es dann keine 30 Jahre alten KFZ mit stellenweise 800.000 km mehr gibt. Das war sicherlich am Resourcen schonensten.