Beim Verbrenner ist meist der Motorschaden die finanzielle Katastrophe, beim E-Auto ist der Stromspeicher das Risiko. Gibt er den Geist auf, drohen enorme Kosten – in den meisten Fällen dürfte es sich sogar um einen Totalschaden handeln. Um den Kunden diese Angst zu nehmen, sollen Hersteller von Elektroautos in Zukunft dazu verpflichtet werden, eine Mindesthaltbarkeit für Traktionsbatterien zu gewährleisten.
Auf einen vorläufig noch unverbindlichen Entwurf für eine solche Regelung haben sich die Mitglieder des „Weltforums für die Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften“ der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) geeinigt, meldet unter anderen „electrive.net“ unter Berufung auf verschiedene Quellen. Sollte die Regelung in Kraft treten, wären Autohersteller dazu verpflichtet, bei Akkus nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometer mindestens 80 Prozent Restkapazität zu gewährleisten – nach 160.000 Kilometer oder 8 Jahren immerhin noch mindestens 70 Prozent.
Ziel der UNECE ist dabei nach eigenen Angaben, mit solchen Vorgaben den Einsatz von qualitativ schwachen Batterien zu verhindern und das Verbraucher-Vertrauen nachhaltig zu stärken. Für die Autobauer würde die Regelung keine allzu große Herausforderung darstellen. Die Anforderungen werden schon jetzt in den meisten Garantiebedingungen erfüllt – zum Teil werden sogar noch höhere Laufleistungen zugestanden.
In einem Punkt würde die Regelung aber sogar noch weiter gehen: Die Verbraucher könnten künftig eine Art Auskunftsrecht erhalten. So müssten genaue Informationen über den Zustand und die verbleibende Kapazität der Batterie kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wird André Rijnders zitiert, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Umweltverschmutzung und Energie (GRPE). Derlei Informationen lieferten gerade bei gebrauchten E-Autos wertvolle Hinweise.
Neben der EU, den USA und China unterstützen auch Japan, Kanada, Südkorea und Großbritannien den Vorstoß. Im März kommenden Jahres soll eine Abstimmung der Nationen zum Entwurf einer verbindlichen Regelung folgen, der anschließend die Länder noch zustimmen und sie dann vermutlich ab 2023 in nationales Recht überführen müssen. Die UNECE erwartet bis 2025 einen Anteil von E-Autos im globalen Gesamt-Fahrzeugmarkt von 10,4 bis 19 Prozent. 2020 lag der Anteil noch bei 4,6 Prozent.
Quelle: electrive.net – UN-Wirtschaftskommission will Mindesthaltbarkeit für EV-Batterien