Aktuell scheint die Debatte über ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen nicht abzuflachen. Für E-Auto-Fahrer scheint es zumindest ein Lichtblick zu geben. Wenn man es denn so nennen möchte. Denn die Grünen denken über eine Sonderregelung etwa für Elektroautos nach. Laut Grünen-Digitalexperte Dieter Janecek müsse man bei einem Tempolimit über Tageszeiten, intelligente Steuerung und Auswirkungen auf das Klima diskutieren. E-Autos seien hier im Vorteil.
“Ein Tempolimit ist vor allem zu Tageszeiten mit hoher Verkehrsdichte zwingend, da es nachweislich die Verkehrssicherheit verbessert und klimaschädliches Benzin spart. Warum aber in Zukunft nicht darüber nachdenken, zum Beispiel zu Nachtzeiten mit wenig Verkehr Ausnahmen zu gewähren für klimafreundliche Fortbewegungsmittel wie Elektroautos, die mit erneuerbarem Überschussstrom fahren.” – Dieter Janecek, Bundestagsabgeordneter der Grünen
Die Diskussion über ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen hat seit kurzem wieder Fahrt ausgenommen. Vor allem seit der ADAC zu verstehen gab, dass er nicht mehr grundsätzlich gegen eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung sei. Im Oktober vergangenen Jahres sind die Grünen mit einem Antrag auf Einführung von Tempo 130 im Bundestag noch gescheitert. In der Koalition von CDU, CSU und SPD ist ein Tempolimit umstritten. Die SPD ist dafür, die Union in weiten Teilen dagegen. Vonseiten der CSU positioniert man sich mit einer kürzlich gestarteten Internetkampagne ganz klar gegen ein Tempolimit. Generalsekretär Markus Blume gab der Augsburger Allgemeinen zu verstehen, dass sich bis zum 3. Februar 2020 schon mehr als 62.000 Unterstützer auf der Kampagnen-Seite der CSU eingetragen haben.
Bei unseren Nachbarn in Österreich greift bereits ein entsprechendes Tempolimit. Doch statt Tempo 100 dürfen Elektrofahrzeuge auf vielen Straßen in Österreich in Zukunft Tempo 130 fahren. Dabei gelte diese Regel vor allem für Streckenabschnitte, die durch besonders abgasbelastete Gebiete in Österreich führen, so die Mitteilung des zuständigen Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT). Die Ausnahme gilt für Streckenabschnitte im hochrangigen Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen), bei denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach IG-L vom jeweiligen Landeshauptmann angeordnet wurde.
In diesem Zusammenhang könnte man auch auf die Idee kommen, dass Verkehrsschilder mit Tempolimit und dem Zusatzzeichen “Lärmschutz” nicht für E-Autos gelten, da diese doch deutlich ruhiger als Verbrenner-Alternativen unterwegs sind. Im Februar 2019 haben allerdings zwei Gerichte die Entscheidung getroffen, dass das Lärmschutz-Tempolimit auch für E-Fahrzeuge gilt.
Quelle: Heise.de – Grünen-Idee: Ausnahmen für E-Autos beim Tempolimit