Ob in der City, in Tiefgaragen, auf dem Firmengelände, auf Hotelparkplätzen oder vor Supermärkten. Für Elektroauto-Fahrer heißt Parken im Idealfall auch gleich Strom laden. Angesichts der elektromobilen Trendwende in der Automobilindustrie bedeutet das, dass der Bedarf an verfügbaren Ladepunkten steigt. Und zeitgleich auch die Stromnachfrage.
Dass Lastspitzen im Stromverbrauch nicht zum Problem werden und zuverlässiges Laden für große wie kleine Elektroflotten jederzeit möglich ist, dafür sorgt ein intelligentes Lastmanagement. Integriert in die Ladeinfrastruktur ermöglicht es – gerade zu Spitzenzeiten – die optimale Netzauslastung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Dabei bestimmen Unternehmen oder auch Flottenbetreiber, an wie vielen Ladepunkten mit welcher Leistung geladen wird.
Effizient und sicher: Strom laden nach Bedarf
In Phasen, in denen viele Fahrzeuge gleichzeitig laden, bietet das Lastmanagement Betriebssicherheit. Solange ausreichend Strom für alle angeschlossenen Fahrzeuge zur Verfügung steht, können diese mit voller Leistung geladen werden. Überschreitet die Summe der Ströme aller genutzten Ladepunkte die Vorgabe eines maximalen Stromwertes, greift das Lastmanagement ein. Die Ladeströme für die genutzten Ladepunkte werden reduziert.
Außerdem ist sichergestellt, dass an jedem Ladepunkt der Wert eines einstellbaren Mindeststroms nicht unterschritten wird. So gewährleistet das Lastmanagement hohe Verfügbarkeit und Betriebssicherheit. Kostspielige Leistungsspitzen in der Stromversorgung lassen sich auf diese Weise vermeiden.
Sukzessive größer werdende elektromobile Flotten profitieren ebenfalls vom intelligenten Lastmanagement. Neben Firmenflotten ist dieses interessant für Hotelparkplätze, Parkhäuser oder die Parkflächen von Gewerbe- und Mietimmobilien.
Bei bereits vorhandener vernetzter Ladeinfrastruktur ist das Lastmanagement auch nachträglich integrierbar. Die einzelnen Ladepunkte sind mit dem gleichen Gateway vernetzt, welches das Lastmanagement beinhaltet. Dieses Gateway ist als separates Gerät erhältlich oder ist bei einigen Ladesystemen bereits integriert.
Vernetzung mit eMobility Gateway bei Mennekes
So agiert etwa bei größeren Mitarbeiterparkplätzen und vernetzter Ladeinfrastruktur die Mennekes Smart Ladesäule als sogenannter „Master“ für bis zu 16 Satelliten. Der flexible, schrittweise Ausbau einer Elektroauto-Flotte mit stets sicherer Energieversorgung ist mit diesem System also durchaus möglich. Da diese Option alle vernetzungsfähigen Systeme auch unterschiedlicher Baureihen berücksichtigt, bietet sie eine geeignete Möglichkeit, Ladeinfrastruktur nachzurüsten oder zu erweitern.
Ist die Infrastruktur lokal vernetzt und sind die Benutzer bekannt, ermöglicht das eMobility Gateway die Verwaltung unterschiedlicher Nutzer sowie Zugriffsschlüssel und liefert die Funktionen des Lastmanagements gleich mit. Für eine zentrale Vernetzung (über eine Cloud) kann das Gateway die Konnektivität zu einem Backend herstellen.
Das Mennekes-Lastmanagement garantiert jederzeit eine optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Gesamtenergie, so der Hersteller. Das bedeutet, alle belegten Ladepunkte beziehen gleichberechtigt Strom. Das aktuelle Update bietet darüber hinaus noch weitere Funktionen. Indem das System nun auch das Ladeende bzw. eine Ladepause eines angeschlossenen Elektroautos erkennt, sind Ladepunkte ökonomischer auszusteuern. In der Praxis heißt das: erkennt das Lastmanagement das Ladeende oder eine Ladepause, gibt es automatisch die zuvor benötigte Energie für Fahrzeuge anderer Nutzer frei. Und zwar in der Reihenfolge, wie sie an die Ladepunkte angeschlossen wurden.
Benutzer mit Lade-Sonderstatus möglich
Neu ist auch die Möglichkeit, exklusive Parkplätze einzurichten, verbunden mit der Option, Ladeinfrastruktur an die individuellen Bedürfnisse der Nutzer anzupassen. Nach entsprechender Autorisierung bilden sie als sogenannte VIP-Nutzer eine eigene Gruppe und werden gegenüber anderen Nutzern vorrangig behandelt; etwa bei besonderen Gästen, Kurieren oder der Geschäftsführung.
Quelle: Mennekes – Pressemitteilung vom 29.11.2017