Die Steuerentlastung für Elektro-Dienstwagen ist seit Beginn des Jahres 2019 am Start. Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung zugestimmt. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 sind bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
Am Wochenende hat sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz nun für eine deutlich verlängerte Förderung von Elektroautos als Dienstwagen ausgesprochen. Und dies gerade einmal eineinhalb Monate nach Beginn der Steuerentlastung für Dienstwagen. Gegenüber der FAZ gab Scholz zu verstehen, dass „die Hälfte aller Autos in Deutschland als Dienstwagen verkauft“ wird. „Ich habe mich deshalb entschlossen, dass wir die steuerliche Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen nicht 2021 enden lassen, sondern vielleicht über das ganze nächste Jahrzehnt ausdehnen“, so Scholz in diesem Zusammenhang weiter.
Wie eingangs bereits erwähnt muss ein Arbeitnehmer, der sein E-Auto auch als Dienstwagen nutzt, nur einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind es 1,0 Prozent. Die Regelung ist bisher auf drei Jahre befristet.
Scholz schränkt die Verlängerung der Förderung dann aber doch noch ein wenig ein. So sollen Plug-In-Hybride künftig nur dann noch gefördert werden, wenn sie „elektrisch eine längere Strecke fahren können als heute, zum Beispiel 80 Kilometer.“ Sinnvoll erscheint auch die von ihm angedachte Ausweitung auf Lieferwagen mit Elektroantrieb, die innerstädtisch unterwegs sind. „Damit verbessern wir die Luftqualität und erreichen unsere Klimaziele schneller.“ Mit der steuerlichen Förderung möchte die Bundesregierung einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen. Denn mit dieser neuen Regelung wird ein Elektrofahrzeug in vielen Fällen günstiger als ein vergleichbares Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Quelle: Spiegel-Online – Scholz will Elektro-Dienstwagen länger fördern
Hybride mit 80 km elektrische Reichweite?
Viel zu wenig! Bin für 800!
Und den Verbrenner-Motor sollte man auch weglassen.
Scholz fordert Benzinautoförderung auch noch 2040!
Irreführend ist die Aussage, dass „die steuerliche Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Dienstwagen … 2021 enden“ würde. 2021 ist derzeit der letzte Anschaffungszeitpunkt der E-Autos. Ein bis 2021 angeschafftes Auto wird auch nach gültiger Gesetzeslage viel länger gefördert. Die Dauer und damit die Höhe der Förderung hängt offenbar davon ab, wie lange der Erstkäufer das Auto über den Stichtag hinaus behält – wenig sinnvoll.
Wenn Scholz die Förderung nun „vielleicht über das ganze nächste Jahrzehnt ausdehnen“ möchte, ist vermutlich ebenfalls der Anschaffungszeitpunkt gemeint. Wenn ein Benzin-Hybridautos z.B. zehn Jahre gehalten wird, würde es dann also noch 2040 gefördert werden. Dann muss es auch nicht stillgelegt werden, klimaschädigende Emissionen gibt es also noch länger ab. Ggf. nach Export des Gebrauchtautos nach Afrika. Die Klimaschädigung hält indes auch bei den heute zurückgelegten Kilometern das ganze Jahrtausend an, mindestens.
Gerade noch erträglich wäre eine fortgesetzte Hybridförderung, wenn damit im Gegenzug sichergestellt würde, dass der Wagen auch spätestens 2035 endgültig stillgelegt wird oder wenigstens der Verbrennungsmotor vollständig entfernt wird.
Wegen der Obergrenzen für den Flottenverbrauch ist aber jede Hybridförderung umweltolitisch sinnlos und erleichtert es den Autoherstellern lediglich, diese Grenzwerte mit weniger echten Elektroautos zu erreichen.