Die Steuerentlastung für Elektro-Dienstwagen kommt. Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung zugestimmt. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 sind bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen, heißt es nun (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG). Diese Maßnahme stelle einen Beitrag zur Reduktion von Schadstoffemissionen und zur Dekarbonisierung im Straßenverkehr dar.
Bisher lag die Bemessungsgrundlage bei 1,0 Prozent des Listenpreises, für Elektroautos und Plug-in-Hybride gilt nun 0,5 Prozent. Mit der steuerlichen Förderung möchte die Bundesregierung einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen. Denn mit dieser neuen Regelung wird ein Elektrofahrzeug in vielen Fällen günstiger als ein vergleichbares Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Das Gesetz legt außerdem fest, dass verbilligte Jobtickets für den ÖPNV künftig steuerfrei sind: Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern und sollen so dazu angeregt werden, mehr öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen – mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Schadstoff- und Verkehrsbelastungen sowie Energieverbrauch durch den Individualverkehr. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Quelle: bundesrat.de // FAZ – Steuerrabatt für Elektro-Dienstwagen