Bereits im November 2018 hatten wir darüber berichtet, wie schön es sein könnte, dass Elektroautos beinahe lautlose durch die Gegend surren, nur das Abrollgeräusch der Reifen bei höheren Geschwindigkeiten ab etwa 30 km/h zeugt vom herrannahenden Fahrzeug, ansonsten beinahe Stille. Doch damit ist ab 2021 endgültig Schluss.
Denn das Avas (Acoustic Vehicle Alerting System) – ein künstliches Warngeräusch für Hybrid- und Elektrofahrzeuge – wird ab Juli 2021 für alle erstmals zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge im Rahmen einer EU-Verordnung verpflichtend vorgeschrieben. Durchaus sinnvoll, denn Blinde und Menschen mit schlechter Sehkraft können sich nur auf ihr Gehör verlassen, wenn sie eine Straße überqueren. Avas ist daher notwendig, um diese zu schützen.
Blindenverbände konnten durchsetzen, dass Elektroautos per Gesetz einen Warnton abgeben müssen. Eine entsprechende EU-Verordnung wurde bereits im Jahr 2014 verabschiedet. Künftig ertönt das Warnsignal bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern. Somit ist es Fußgängern früher möglich E-Autos wahrzunehmen.
Die akustische Warneinrichtung AVAS muss bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren einen Verbrenner-ähnlichen Ton mit mindestens 56 dB(A) und maximal 75 dB(A) bei 20 km/h erzeugen. Vorgeschrieben sind mindestens zwei Terzbänder, eines davon mit weniger als 1600 Hertz, damit auch Senioren mit schlechtem Gehör frühzeitig auf das sich nähernde Fahrzeug aufmerksam werden. Beim Beschleunigen soll sich die Tonlage von einer eher tiefen zu einer höheren Frequenz verändern.
Ohne Avas können Fußgänger ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Dann hat man gerade einmal eineinhalb Sekunden Zeit, bis es zum Aufprall kommt. Zu wenig!
„Die Gefahr durch lautlose Autos besteht schon jetzt – und nicht erst in zwei Jahren! Jedes Fahrzeug, das ohne Avas auf unsere Straßen kommt, wird dauerhaft lautlos fahren und so zu einem gefährlichen Mischverkehr aus hörbaren und lautlosen Autos beitragen.“ – Klaus Hahn, Präsident des DBSV
Bei höheren Geschwindigkeiten, über 20 km/h, sollen dann die Reifengeräusche ausreichen, damit man die E-Autos wahrnehmen kann. Vonseiten des Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) wird ein Avas bis zu 30 km/h gefordert. Des Weiteren soll der Warnton nicht über einen entsprechenden Taster im Fahrzeuginneren abschaltbar sein.
Kritiker bemängeln das künstliche Fahrgeräusch AVAS als unnötige Lärmquelle: „Es macht die E-Fahrzeuge zwar für manche Verkehrsteilnehmer sicherer, schränkt aber das lautlose Gleiten für den Fahrer ein“, so Stefan Bratzel, Direktor des Center of Automotive Management (CAM). Er ist sich aber auch sicher, dass sich dieser Nachteil nicht auf den Durchbruch der Elektromobilität auswirke, da es „viel zu viele andere Vorteile“ gebe, die für das Elektroauto sprechen.
Quelle: emobilitaet.online – Warngeräusch Avas für E-Fahrzeuge ab 2021 verpflichtend