Eine ab Jahresbeginn geltende Novelle zur Steuergutschrift für in den USA montierte Elektroautos sieht ein Schlupfloch für ausländische Fahrzeuge vor: wenn diese geleast oder gewerblich genutzt werden, kann die Gutschrift dennoch in Anspruch genommen werden. Die Politik kündigt Widerstand an.
Das von US-Präsident Joe Biden initiierte Programm zur Förderung der heimischen Wirtschaft hat einen klaren Auftrag: Gutschriften und Förderungen gibt es nur für Produkte, die in den USA gebaut oder montiert werden. Diese Regelung hatte Tesla sogar veranlasst, die eigentlich für Grünheide bestimmten Maschinen zur Batterieproduktion vorerst in den USA eizusetzen. Eine Novelle des Gesetzes, die ab 1. Januar 2023 gilt und vom Finanzministerium verabschiedet wurde, sieht nun aber ein für ausländische Hersteller attraktives Schlupfloch vor: werden Fahrzeuge von Leasinggesellschaften gekauft und weiter verleast, können sie als Gewerbefahrzeuge deklariert werden – auch wenn der Leasingnehmer eine Privatperson ist. Für Gewerbefahrzeuge gelten hinsichtlich der Steuergutschrift deutlich weniger strenge Regeln für Montage von Fahrzeug und Batterie in den USA. Die Leasinggesellschaften können die Gutschrift daher auch für in Europa oder Asien montierte Fahrzeuge in Anspruch nehmen und den Preisvorteil an die Leasingnehmer weitergeben.
Zusätzlich ist offenbar eine zuvor geltende Obergrenze von 200.000 geförderten Fahrzeugen je Hersteller gefallen, die vor allem Tesla und General Motors betroffen hat. Tesla-Fahrzeuge sind daher wieder alle für die Steuergutschrift qualifiziert. In den Reihen der Demokraten regt sich jedenfalls Widerstand gegen die Novelle: US-Senator Joe Manchin kündigte an, sich um Gesetze zu bemühen, die “diese gefährliche Interpretation des Finanzministeriums” stoppen sollen. Das Ministerium hätte Unternehmen belohnt, die nach Schlupflöchern gesucht hätten. Die EU Kommission lobt die Änderung hingegen erwartungsgemäß. Die Regelung sei “eine Win-Win-Situation für beide Seiten“.
Die neue Regelung soll allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum gelten – dem Vernehmen nach nur wenige Monate. Fehlende Informationen sorgen jedenfalls in den USA derzeit für große Verwirrung. Auch die für die Steuergutschrift maßgeblichen Anforderungen an Batterien werden erst im März 2023 veröffentlicht. Erste Informationen deuten darauf hin, dass mindestens 40 Prozent der batterielektrischen Mineralien und mindestens 50 Prozent der Batteriekomponenten aus den USA selbst oder Ländern mit Freihandelsabkommen mit den USA kommen müssen. Über die Jahre sollen beide Prozentsätze noch ansteigen. Für die kritischen Mineralien, die kaum in den USA selbst abgebaut werden, sollen zusätzliche Freihandelsabkommen ausverhandelt werden.
Quelle: electrive.net – Neue Regelung ermöglicht US-Förderung ausländischer Elektroautos