Die Stadt Koblenz führt zum 1. März neue Gebühren fürs Bewohnerparken ein, wie es viele andere Städte bereits vorgemacht haben. Das Besondere aber ist: Die Kosten orientieren sich in Koblenz künftig an der Größe der Fahrzeuge. Damit zollt die Stadt dem hohen Flächenverbrauch von immer größeren Autos Rechnung – ähnlich dem jüngsten Beschluss in Paris, wo allerdings nur auswärtige Besucher die deutlich höheren Parkkosten bezahlen müssen.
Während lange Zeit der Bund die Hoheit in Sachen Gebühren für Bewohnerparkausweise hatte, ist diese Gebührenhoheit im Oktober 2020 auf die Bundesländer übergegangen. Rheinland-Pfalz hat es mit einer eigenen Landesverordnung den Kommunen mittlerweile ermöglicht, entsprechende eigene Rechtsverordnungen zu erlassen, wovon die Stadtverwaltung Koblenz nunmehr Gebrauch macht.
Wer einen Bewohnerparkausweis nutzt, kann ein ganzes Jahr lang überall innerhalb der ausgewiesenen Parkzone auf entsprechenden Parkflächen sein Fahrzeug abstellen. Der Schlüssel verfügbarer Plätze im Verhältnis zu den ausgegebenen Bewohnerparkausweisen ist in der Regel in Koblenz sehr günstig. Aus Sicht der Verwaltung der Rhein-Mosel-Stadt steht unter anderem dieser Vorteil für die Besitzer eines Bewohnerparkausweises in keinem Verhältnis zu den bisherigen Gebühren.
Für die bisher jährlich fälligen 30,70 Euro für den Anwohnerparkausweis können Autofahrerinnen und Autofahrer beispielsweise im Innenstadtbereich lediglich rund 20 Stunden an einem Parkautomaten parken. Anwohnerinnen und Anwohner, denen auf ihrem Grundstück ein Stellplatz zur Anmietung zur Verfügung steht, können darüberhinaus keinen Bewohnerparkausweis erhalten und müssen den Stellplatz für deutlich höhere Kosten (teilweise über 100 Euro im Monat) anmieten.
Um das aus Sicht der Stadtverwaltung Koblenz starke Missverhältnis hinsichtlich der Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Parkraums zu beseitigen, werden die Gebühren für die Bewohnerparkausweise nun angepasst. Die Höhe der Gebühr richtet sich in Koblenz zukünftig nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Straßenfläche. Die Mehrzahl der Parkplätze ist in den bewirtschafteten Gebieten in Koblenz nicht markiert, wodurch die tatsächliche Größe der Fahrzeuge relevant ist.
Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis berechnet sich zukünftig individuell aus einem Jahresgrundbetrag in Höhe von 23,40 Euro (0,45 Euro à 52 Wochen) multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten an Fahrzeugen wie Spoiler, Fahrradträger, Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.
Die Bandbreite schwankt zwischen 100 und mehr als 200 Euro
So kostet beispielsweise ein Anwohnerparken für einen Smart Fortwo für ein Jahr zukünftig 104,87 Euro, was weniger als neun Euro pro Monat bedeutet. Besitzerinnen und Besitzer eines 7er VW Golf müssen zukünftig 179,12 Euro zahlen und damit weniger als 15 Euro im Monat. Für einen VW Tiguan fallen unterdessen 196,23 Euro pro Jahr an (rund 16,35 Euro im Monat). Ein großer SUV wie der BMW X7 kommt auf gut 240 Euro. Grundsätzlich hat die Stadtverwaltung Koblenz in ihrer Bewohnerparkgebührenordnung eine Mindestgebühr von 100 Euro festgesetzt.
Bei der Ausgestaltung der Preise hat die Stadtverwaltung Koblenz unter anderem eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen die Stadt Freiburg aus dem Juni 2023 berücksichtigt. Die Bundesrichter hatten unter anderem bei der in Freiburg eingeführten Bewohnerparkgebührensatzung den Stufentarif gekippt, weswegen in Koblenz die tatsächlichen Abmessungen der Fahrzeuge für die Berechnung zu Grunde gelegt werden. Außerdem hat das Gericht soziale Erwägungen, etwa Ermäßigungen für Familien, ausgeschlossen, so dass diese in Koblenz diskutierte Gebührenreduzierung bei der neuen Satzung der Rhein-Mosel-Stadt keine Berücksichtigung finden konnte.
Die Stadt Koblenz weist unterdessen daraufhin, dass Bewohnerparkausweise, die bis zum 29. Februar 2024 ablaufen, noch zu den derzeit gültigen Konditionen verlängert werden können und ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig sind. Für Anwohnerinnen und Anwohner, die einen Parkausweis besitzen, der erst nach dem 29. Februar 2024 abläuft, gilt bei einer Verlängerung der neue Tarif.
„Autos blockieren wertvollen Raum oft zum Spottpreis“
Für den ökologischen Verkehrsclub VCD ist dieser Schritt folgerichtig: „Der Platz in Städten wird immer knapper, während Autos immer größer werden und immer mehr Fläche in Anspruch nehmen. Dabei stehen sie im Schnitt etwa 23 Stunden am Tag ungenutzt herum und blockieren wertvollen Raum oft zum Spottpreis“, sagt Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. „Darum begrüßen wir die neuen Vorgaben aus Koblenz fürs Bewohnerparken als wichtigen Schritt für mehr Flächengerechtigkeit und mehr Verkehrssicherheit.“
Das Vorgehen der Stadt Koblenz sollte auch anderen Städten Ansporn sein, jetzt nachzuziehen. Vielerorts zahlen Bewohner fürs Parken maximal gut 30 Euro pro Jahr – obwohl Städte inzwischen höhere Gebühren erheben dürfen, sofern die Länder es ihnen ermöglichen. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil gegen die Neuregelung des Bewohnerparkens in Freiburg nicht beanstandet, dass Städte die Gebühren nach Fahrzeuggröße staffeln. Dort scheiterte eine ähnliche Reglung lediglich an formalen Dingen.
Weitere Städte könnten bald nachziehen
Als erstes Land hatte Baden-Württemberg im Juli 2021 die Gebührenhoheit beim Bewohnerparken auf die Kommunen übertragen. Mehrere Städte und Gemeinden haben daraufhin die Gebühren für Bewohnerparkausweise zum Teil deutlich angehoben. In Freiburg und Ulm etwa kostet ein Anwohnerparkausweis 200 Euro im Jahr, in Karlsruhe 180 Euro.
Auch Bonn (360 Euro ab März), Kaiserslautern (200 Euro), Ludwigshafen (180 Euro), Münster (260 Euro) und Trier (200 Euro), bitten Autobesitzer künftig stärker zur Kasse. Viele weitere Städte haben ebenfalls bereits neue Gebühren eingeführt oder planen eine Erhöhung, wenn auch mit nicht ganz so hohen Tarifen. Nur die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Saarland haben sich bislang gegen die Freigabe der neuen Gebührenordnungen ausgesprochen.
In Bayern stellt sich – einmal mehr – die CSU gegen ein Bundesgericht. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungen der Bürger durch die allgemeinen Preissteigerungen, die hohen Energiepreise und die anhaltend hohe Inflation haben wir uns entschieden, die weitere Ausarbeitung des dafür notwendigen Verordnungsverfahrens in Bayern vorerst zurückzustellen“, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums dem BR zufolge.
Allerdings tut Bayern seinen klammen Kommunen damit keinen Gefallen: Denn die aktuell maximal rund 30 Euro Anwohnerparkgebühr pro Jahr in Bayern decken laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) meist nicht einmal den Verwaltungsaufwand der Kommunen. Auch die Stadt München teilt gegenüber dem BR mit, dass Parkplätze im öffentlichen Raum unter Wert bereitgestellt werden.
Stockholm verlangt mehr als 800 Euro
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass man in deutschen Städten sogar noch recht günstig davonkommt. In Amsterdam werden 535 pro Jahr fällig, in Manchester kostet der Jahresausweis umgerechnet gut 600 Euro. Und in Stockholm werden es sich Anwohner angesichts von mehr als 800 Euro Jahresgebühr gut überlegen, ob sie tatsächlich noch ein Auto brauchen für ihre täglichen Wege.
Quelle: Stadt Koblenz – Pressemitteilung vom 01.02.2024 / VCD – Pressemitteilung vom 15.02.2024 / ADAC – Anwohnerparkausweis: Welche Regeln gelten und warum es teurer wird / Bayerischer Rundfunk – Anwohnerparken kostet in München weiter 30 Euro im Jahr