Ab dem 01. Januar 2019 darf nicht mehr jeder in Stuttgart einfahren. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt das Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge. Betroffen sind hierbei Fahrzeuge der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter, dies beschloss die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg. Fahrzeuge mit Euro-Norm 5 sollen zunächst keinem Fahrverbot unterliegen. Stuttgart folgt mit dem Verbot Hamburg, wo bereits Einschränkungen für Dieselwagen auf zwei Streckenabschnitten gelten.
Durch das Fahrverbot sollen die hohen Stickoxidwerte in der Stadt gesenkt werden. Stickoxide sind Gase, die unter anderem die Atemwege und Augen reizen können. Die Umweltgifte entstehen bei vielen Verbrennungsvorgängen, im Straßenverkehr vor allem aus Dieselmotoren. Durchaus ein Grund, um auf E-Autos umzusteigen. Jedoch wird ein Verbrenner-Verbot alleine nicht ausreichen. Die gleichzeitige, spürbare Förderung von E-Fahrzeugen könnte hier sicherlich Abhilfe schaffen.
Vonseiten der CDU hat man jedoch andere technische Lösungen vorgestellt, die zu einem niedrigeren Stickoxidausstoß in der Stadt beitragen sollen. Dazu gehören ein innovativer Straßenbelag, der die Gase aus der Luft bindet, sowie eine Lärmschutzwand, die sowohl Stickoxide als auch Feinstaube aus der Luft abbauen soll.
Laut Zahlen, die das Kraftfahrt-Bundesamt (Stand 1. Januar 2018) an das Land übermittelte, sind in der Region Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis insgesamt 534.573 Dieselautos zugelassen. 34 Prozent davon sind mit Euro-5-Norm unterwegs, das entspricht 183.358 Autos. Hinzu kommen noch 188.163 Dieselwagen, die mit den Euro-Normen 1 bis 4 registriert sind. Das entspricht einem Anteil von 35 Prozent aller Dieselautos. Ausnahmen gibt es natürlich auch.
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- Fahrten zur Versorgung des Lebensmitteleinzelhandels, der Apotheken, Altenheime und Krankenhäuser
- Fahrten für soziale und pflegerische Hilfsdienste
- Fahrten bei medizinischen Notfällen
- Krankenwagen sowie Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Müllabfuhr
- Fahrten von Menschen, die Schichtdienst leisten und deshalb nicht auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können
- Menschen mit Behinderungen, die einen blauen oder orange-farbenen Parkausweis haben, sowie Menschen mit Schwerbehindertenausweis
- Kleinbetriebe wie beispielsweise Privatfahrschulen, wenn durch das Fahrverbot ihre Existenz gefährdet ist
- Mobile Maschinen und Geräte sowie Arbeitsmaschinen, Landmaschinen und Zugmaschinen
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Quelle: Welt.de – In Stuttgart gilt ab 2019 ein Diesel-Fahrverbot // SWR Aktuell – Das sind die Ausnahmen