Seit Juni ist der vollelektrische Opel Corsa-e als auch der Grandland X Hybrid4 bereits bestellbar; ab dem Frühjahr 2020 sollen sich diese dann auch den Weg zu ihrem neuen Besitzer machen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun bekannt gegeben, dass man beide Fahrzeuge als förderfähige Elektrofahrzeuge einstuft. Als Käufer profitiert man somit vom Umweltbonus, welcher zu 50 Prozent vom Automobilhersteller und zu 50 Prozent vom Bund getragen wird.
Im Detail hatten wir bereits den Opel Corsa-e gegenüber dem VW ID.3 betrachtet. Anhand der Opel Corsa-e First Edition mit 100 kW (136 PS) und einem Listenpreis von 32.900 Euro inklusive Mehrwertsteuer wollen wir nun aufzeigen wie sich der Umweltbonus auswirkt.
Die Herstellerförderung von 2.000 Euro wird vom Nettopreis (27.647 Euro) abgezogen. So werden daraus 25.647 Euro. Nun kommt die Mehrwertsteuer von 4.873 Euro hinzu, womit der Preis bei 30.520 Euro liegt. Nach Rechnungsstellung folgt dann die staatliche Förderung von erneut 2.000 Euro. Der komplette Umweltbonus reduziert die Anschaffungskosten für den Opel Corsa‑e First Edition also auf 28.520 Euro. Der Kunde spart somit 4.380 Euro.
Für den Grandland X Hybrid4 als Plug-In-Hybrid sieht die Förderung ein wenig anders aus. Hier erhält man durch den Umweltbonus jeweils 1.500 Euro (Eigen- und Bundesanteil) Förderung. Nach der obigen Formel reduzieren sich beim Opel Grandland X Hybrid4 Innovation mit Allradantrieb die Anschaffungskosten entsprechend. Der Listenpreis des top ausgestatteten SUV beträgt 51.165 Euro. Nach Abzug des Umweltbonus bleibt eine Summe von 47.880 Euro. Der Käufer wird durch die Förderung von Staat und Automobilhersteller also um 3.285 Euro entlastet.
Darüber hinaus gilt es auf etwaige andere Förderprogramme und Subventionen zu achten, welche man eventuell geltend machen kann. So bietet beispielsweise Nordrhein-Westfalen für Gewerbetreibende nochmals 4.000 Euro Förderung an und Kommunen wie die Stadt Marburg 750 Euro. Darüber hinaus sind Stromer von der Kfz-Steuer befreit. Seit dem 1. Januar 2019 gilt zudem für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, der halbierte Steuersatz von 0,5 Prozent. Dies gilt auch für die Kilometerpauschale.
Quelle: Opel – Pressemitteilung vom 28. August 2019