Seit Anfang der Woche ist es offiziell: Mieter und Wohnungseigentümer sollen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos bekommen. Am Montag, den 23. März 2020, wurde ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beschlossen. Justizministerin Christine Lambrecht gab zu verstehen: „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität. Außerdem kann künftig jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaseranschluss mit hoher Kapazität verlangen.“
Neues Gesetz erleichtert Mieter und Eigentümer Zugang zur E-Mobilität
Bereits Mitte Januar, mit Einreichung des Gesetzentwurfs, gab Lambrecht zu verstehen: „Damit die Wende zur E-Mobilität gelingt, brauchen wir eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur“. Gemeinsam mit der Verkündung des Beschlusses erläuterte das Justizministerium: „Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.“ Das Gleiche gilt für Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung oder für den Einbruchschutz. Das derzeitige Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Vonseiten der bdew wurde der Entschluss wie folgt kommentiert:
„Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.“ – Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung
Kurz zum Hintergrund: Damit die Ladestation in der Tiefgarage endlich für mehr Elektroauto-Fahrer als bislang Realität wird, hat der Bundesrat im Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, der den privaten Einbau einer Lademöglichkeit an der Wohnung erleichtern soll. Mit den vorgesehenen Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Pkw-Stellplatz auf eigene Kosten eine Ladestation eingebaut wird. Mieter sollen solche Änderungen von ihrem Vermieter verlangen können.
Gesetz für mehr Ladepunkte in Neubauten auf den Weg gebracht
Bereits Anfang März hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt: Das Kabinett hat den vom Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) beschlossen. Es setzt Europäische Vorgaben um.
Quelle: bdew – Kerstin Andreae: „Wichtiger Schritt für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur“
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin schon sehr frustriert was dieses Thema in der Praxis angeht. Versuche nunmehr seit 5 Monaten eine bezahlbare Infrastruktur auf unserem Gästeparkplatz zu errichten . Zunächst musste erst Mal ein kompetenter Ansprechpartner gefunden werden, denn der Hauselektriker hat abgewunken mit der Aussage er kennt jemand wo das Ding an der Hauswand abgefackelt ist ich soll doch über my Hammer einen Elektriker suchen der so was anschließt. Gesagt getan es hat sich jemand gemeldet, der hat gesagt er müsste erstmal beim Stromnetzbetreiber ein Okay bekommen, von dort hieße es dann wir müssen einen schriftlichen Antrag ausfüllen, das muss von einem Fachelektriker erfolgen, danach wird geprüft ob das genehmigt wird.
Um den Antrag ausfüllen zu können müssen wir uns auf eine geeignete Wallbox festlegen. Preis einer normalen 11kw war ca 600 – 800 €, aber so stellte sich sodann heraus die ist nicht für den gewerblichen Verkauf von Strom geeignet, dafür müsste sie eichrechtskonform sein ! Nachdem ein Ladepunkt in Kürze möglicherweise zu wenig gewesen wäre, hat man uns ein ABL Emobility Ladestation mit Eichrechtskonformer Lösung empfohlen . Diese Teil wurde uns mit Anmeldung und Montage für über 7000,00 € angeboten ! Wie soll sich das jemals rechnen ? Um aus diesem Problem herauszukommen habe ich nun versucht das Gerät über den Grosshandel etwas günstiger zu bekommen und habe mich entschlossen die Zuleitung selbst zu verlegen .So dann war die Box nicht lieferfähig 6 Wochen Lieferzeit, jetzt musste ich einen Elektriker finden der den Anschluss übernimmt und davor den Antrag ( mehrere Seiten ) beim Netzanbieter für eine geringfügige Leistungssteigerung ausfüllt.Nachdem diese Probleme endlich geklärt waren, kam ein Netzanschluss Vertrag vom Bayernwerk über 600 € ( im Anhang) !! ….und dass obwohl ich diese 63 A bis zum Anbau bei dem der Bagger die Hauptleitung erwischt hat, aber das Bayernwerk kurzfristig nur einen 50 A Hausanschluss dabei hatte.Diese Angelegenheit hat die Versicherung des Bauunternehmers kompl. übernommen und nun möchten das Bayernwerk auch noch 600€ für den Austausch von paar Sicherungen.
Da fragt man sich doch wie unter solchen Bedingungen und Kosten die Ladeinfrastruktur besser werden soll, denn der Preis für die E-auto Fahrer soll ja auch attraktiv sein !?!
Können Sie mir eine Empfehlung machen, gibt es Zuschüsse für diese Ladestation, oder wie erklären sich derart hohe Kosten für die minimale Leistungsverstärkung des Netzbetreibers ?!
Mfg
Landhaus Hotel Müller
Ostring8b
63762 Großostheim
0602697970
Wie diese Darstellung zeigt ist es unbedingt erforderlich gegen die Gebühren der Netzbetreiber gesetzlich vorzugehen,denn diese sind so hoch wie eine Wallbox!!!!! Könnte bis dato keine Reduzierung erreichen !
Vielleicht kostenloser Strom gegen einen Spende? Irrsinn was hier wieder per Gesetz uns aufgebürdet werden soll. Die Preise werden weiter steigen durch solche Aktionen. Nicht mehr auszuhalten.
Gesetzentwurf beschlossen ? Habe ich es richtig verstanden, gültig ist also noch gar nichts ? Und wie geht es jetzt weiter ?
Gruss
@ Heiner – so sehe ich das auch. Beschlossen ist hier gar nix, die Aussage der Überschrift ist extrem irreführend und falsch. Habt ihr das echt nötig, Sebastian?
Definition Gesetztentwurf:
Ein Gesetzentwurf oder Gesetzesentwurf ist der vollständig ausformulierte Gesetzestext (Entwurf), der den gesetzgebenden Körperschaften zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird.
Es ist immer wieder erstaunlich mit welchem Selbstbewusstsein sich in Foren absolut Ahnungslose äußern!!!
An alle:
Es handelt sich um ein beschlossenes und verabschiedetes und zum Zeitpunkt der Terminierung in Kraft gesetztes
!!! Gesetz !!!
Und das ist auch nicht zustimmungspflichtig für den Bundesrat.
Es gilt!!!
Und zwar haben danach:
1. Wohnungseignetümer gegenüber der WEG den Rechtsanspruch auf eine Ladestation, wenn Anzahl der Parkplätze den Anforderungen entsprechen!
2. Mieter, den Anspruch gegen die Vermieter, auf Schaffung einer Ladestation, wenn die Mietobjekte unter den formulierten Gesetzestext fallen.
Hier der Link, zum Weiterlesen
bekanntlich macht das ja Schlauer.
Also keine Angst.
(PS: Die Überschrift ist schon purer Nonsens – also hier auch an die Redaktion einen Tadel!!!)