Seit Anfang der Woche ist es offiziell: Mieter und Wohnungseigentümer sollen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos bekommen. Am Montag, den 23. März 2020, wurde ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beschlossen. Justizministerin Christine Lambrecht gab zu verstehen: “Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität. Außerdem kann künftig jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaseranschluss mit hoher Kapazität verlangen.”
Neues Gesetz erleichtert Mieter und Eigentümer Zugang zur E-Mobilität
Bereits Mitte Januar, mit Einreichung des Gesetzentwurfs, gab Lambrecht zu verstehen: „Damit die Wende zur E-Mobilität gelingt, brauchen wir eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur“. Gemeinsam mit der Verkündung des Beschlusses erläuterte das Justizministerium: “Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.” Das Gleiche gilt für Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung oder für den Einbruchschutz. Das derzeitige Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Vonseiten der bdew wurde der Entschluss wie folgt kommentiert:
“Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können. Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.” – Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung
Kurz zum Hintergrund: Damit die Ladestation in der Tiefgarage endlich für mehr Elektroauto-Fahrer als bislang Realität wird, hat der Bundesrat im Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, der den privaten Einbau einer Lademöglichkeit an der Wohnung erleichtern soll. Mit den vorgesehenen Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Pkw-Stellplatz auf eigene Kosten eine Ladestation eingebaut wird. Mieter sollen solche Änderungen von ihrem Vermieter verlangen können.
Gesetz für mehr Ladepunkte in Neubauten auf den Weg gebracht
Bereits Anfang März hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt: Das Kabinett hat den vom Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) beschlossen. Es setzt Europäische Vorgaben um.
Quelle: bdew – Kerstin Andreae: “Wichtiger Schritt für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur”