Mitte Dezember 2017 hat Tesla seine “Super Charger Fair Use Policy” ins Leben gerufen. Diese greift bei öffentlichen Schnellladestationen – SuperCharger-, an denen bisher viele Kunden kostenlos Strom tanken konnten. Tesla geht hierbei darauf ein, dass viele Dienstleister beziehungsweise unternehmerisch tätigen Fahrer mit Tesla-Fahrzeugen, wie beispielsweise Taxi, ermittelte Mitfahrgelegenheiten wie Uber oder ähnliche Dienstleister oder “für sonstige kommerzielle Zwecke oder Unternehmungen”, die SuperCharger nicht mehr nutzen sollen.
Sollten eben diese angesprochene Gruppe ihr Verhalten nicht anpassen, behält sich Tesla vor diese zu Maßregeln. Dies kann beispielsweise durch eingeschränkte Lademöglichkeiten oder eine komplette Sperrung der Fahrzeuge an öffentlichen SuperCharger erfolgen. Die neue Regelung gilt weltweit an sämtlichen Supercharger-Stationen und für sämtliche ab 15. Dezember 2017 neu oder gebraucht bei Tesla oder einem Dritten gekauften Fahrzeuge. Ausnahmen bestätigen die Regel, so zeigt sich Tesla auch gewillt einzelne Supercharger von der Anwendung der Fair Use Policy auszunehmen, um zum Beispiel örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.
Aufgekommen ist diese notwendige Ausrufung der “Super Charger Fair Use Policy” sicherlich auch dadurch, dass gerade Tesla-Taxis mit niedrigen Betriebskosten, die unter anderem auf den bisher vielerorts kostenlosen Strom zurückzuführen ist, glänzen konnten. Man darf gespannt sein, ob dies zu einer Veränderung im Nutzungsverhalten der SuperCharger führt.
Quelle: vision-mobility.de – Tesla kann Supercharger für Taxis sperren