Die AC-Ladestationen der Modelle LS 3.2-ER und LS 4.0 von EnBW haben von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig eine Baumusterprüfbescheinigung erhalten. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ladelösungen des Energieunternehmens den Anforderungen des deutschen Eichrechts sowie des Verbraucherschutzes entsprechen. Beide Ladestationen der EnBW sind in weiten Teilen Baden-Württembergs sowie im Bundesgebiet bereits in Betrieb. Zukünftig können Nutzer alle Verbrauchswerte ihrer Ladevorgänge mit ihrer Rechnung abgleichen.
EnBW ist nicht der einzige Ladestationen-Anbieter, welcher sich mit dem Thema Eichrecht beschäftigen muss. Laut Gesetzgebung müssen Messwerte öffentlicher Elektroladepunkte eichrechtskonform und für den Verbraucher überprüfbar sein. Eine Forderung, welche immer mehr Anbieter nachkommen. Zuletzt hatten wir beispielsweise über NewMotion berichtet, welche eichrechtskonforme Ladepunkte auf den Markt bringen.
„Das ist ein Schritt zu mehr Transparenz und für uns ein wichtiges Anliegen. Denn das schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist für die aufstrebende E-Mobilitätsbranche ein entscheidender Erfolgsfaktor.“ – Marc Burgstahler, Verantwortlich für Bereich Elektromobilität bei EnBW
Bis 2020 hat sich die EnBW das Ziel gesteckt bis Ende 2020 deutschlandweit 1.000 Schnellladestandorte zu betreiben. Dafür kooperiert die EnBW unter anderem mit dem größten deutschen Autobahnraststätten-Betreiber Tank&Rast, den Tankstellenbetreibern Shell und OMV sowie mit großen Handelsunternehmen wie hagebau und Euronics.
Des Weiteren bietet man den eigenen Kunden mit der EnBW mobility+ App Zugang zu mehr als 30.000 Ladepunkten in Deutschland, Österreich und der Schweiz – und damit zum größten Roaming-Ladenetz in diesen Ländern. Dort gelten überall einheitlich die EnBW mobility+ Ladetarife, die ausschließlich die tatsächlich geladene Strommenge berechnen.
Quelle: EnBW – Pressemitteilung vom 15. August 2019