Bis 2030 will Deutschland den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringern. Dafür hat die Bundesregierung ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht – und damit ihr nationales Klimaschutzziel verbindlich festgeschrieben. Dem bereits im Oktober vom Kabinett beschlossenen Gesetz hat nun auch der Bundestag zugestimmt.
Das neue Klimaschutzgesetz sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise zu verringern, um mindestens 55 Prozent bis zum Zieljahr 2030. Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Auch dieses Ziel steht klar im Gesetz.
„Klimaschutz wird endlich gesetzlich verankert“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze nach der Beschlussfassung im Bundestag. Das ganze Klimaschutzpaket werde nun Schritt für Schritt im Parlament verabschiedet. Das soll sicherstellen, dass Deutschland die Klimaschutzziele erreicht, so die Bundesumweltministerin.
Zusätzlich zum Klimaschutzgesetz hat der Bundestag weitere Gesetze aus dem Klimaschutzprogramm verabschiedet: Ab 2020 gibt es eine neue Steuerförderung für die Gebäudesanierung, die Mehrwertsteuer für Bahntickets wird gesenkt, eine höhere Flugsteuer wird eingeführt und Entlastungen für Fernpendler kommen. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz für einen CO2-Preis ab 2021 fossile Brennstoffe zum Fahren und Heizen teurer. Zur Entlastung einkommensschwächerer Mieter hat das Kabinett am 13. November eine Wohngelderhöhung beschlossen. Dem Gesetz muss der Bundestag noch zustimmen.
Klare Emissionsziele für alle Sektoren
Das Klimaschutzgesetz zeigt erstmals auf, wie viel CO2 jeder Sektor noch ausstoßen darf. Die Bundesministerien sind verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den einzelnen Sektoren zu sorgen – also in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Gebäudebereich, im Verkehr, in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Abfallwirtschaft. Vor allem der Verkehrssektor muss dringend umsteuern. Er ist der einzige Sektor, der im Vergleich zu 1990 mehr CO2 ausstößt. Bis 2016 ist im Vergleich zu 1990 ein Anstieg um 2,2 Prozent zu verzeichnen, weil mehr Fahrzeuge auf der Straße sind. Auch der Trend zu großen SUV läuft den CO2-Zielen entgegen.
Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, steuert die Bundesregierung umgehend nach. Das zuständige Ministerium muss innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Vor Beschluss der Bundesregierung über Maßnahmen zur Nachsteuerung prüft der Expertenrat die zugrunde liegenden Annahmen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Emissionsminderung in den Sektoren und damit das Klimaziel weiter zu erreichen.
Transparente und laufende Erfolgskontrolle
Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung des Gesetzes auf größtmögliche Transparenz und Erfolgskontrolle. Die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Sektoren werden jährlich vom Umweltbundesamt ermittelt und im März des Folgejahres veröffentlicht.
Die Fortschritte werden dann durch einen unabhängigen Expertenrat begleitet. Er prüft und bewertet die jährlichen Emissionsdaten des Umweltbundesamtes und berichtet der Bundesregierung und dem Bundestag. Insgesamt umfasst der Expertenrat fünf Sachverständige, darunter zwei Klimawissenschaftler, einen Experten für soziale Fragen, einen Umwelt- und Nachhaltigkeitsexperten und einen Wirtschaftssachverständigen.
Bundesverwaltung will bis 2030 klimaneutral werden
Der Bund geht zudem selbst voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Die Bundesverwaltung soll bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral organisiert werden.
Quelle: Bundesregierung – Pressemitteilung vom 15.11.2019