Der US-Elektroautohersteller Tesla hat die Fahrzeuggarantie für seine Neu- und Gebrauchtwagen angepasst. Bislang für die Limousine Model S und den SUV Model X eine Garantie auf den Akku und die Antriebseinheit von acht Jahren mit einer Kilometerbegrenzung von 200.000 Kilometern. Mit den neuen Bedingungen bleibt es zwar bei den acht Jahren, allerdings gilt eine Begrenzung 240.000 Kilometern, je nachdem, was zuerst eintritt. Tesla garantiert über die Garantielaufzeit eine Aufrechterhaltung von mindestens 70 Prozent der Batteriekapazität.
Die kleineren Teslas, die Limousine Model 3 und der SUV Model Y mit Standard-Reichweite oder Standard-Reichweite Plus erhalten acht Jahre oder 160.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt) und Aufrechterhaltung von mindestens 70 Prozent der Batteriekapazität über die Garantielaufzeit. Für die leistungsstärkeren Versionen Model 3 und Model Y Maximale Reichweite oder Performance gelten acht Jahre oder 192.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt) und Aufrechterhaltung von ebefalls mindestens 70 Prozent der Batteriekapazität über die Garantielaufzeit.
Bei gebrauchten Teslas, die über den Hersteller erworben werden gilt, dass die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie auf Batterie und Antriebseinheit auf die Gebrauchtfahrzeuge übertragen wird. Die Gebrauchtwagengarantie verlängert oder verändert die ursprüngliche Garantie also nicht.
Wenn für die Batterie oder Antriebseinheit eine Garantiereparatur erforderlich ist, werde Tesla die Einheit reparieren oder diese durch ein neues, überholtes oder wiederaufbereitetes Teil ersetzen, heißt es in den Garantiebedingungen. Der Austausch im Rahmen der Garantie kann das Fahrzeug zwar nicht in einen „neuwertigen“ Zustand versetzen, aber beim Austausch der Batterie stelle Tesla sicher, dass die Energiekapazität der Austauschbatterie mindestens der der ursprünglichen Batterie vor Auftreten des Mangels entspricht, wobei noch weitere Faktoren, wie das Alter und die Kilometerleistung des Fahrzeugs, berücksichtigt werden.
Eine Klausel, die stutzig macht
In den neuen Garantiebedingungen, die ab Ende Januar 2020 gelten, gibt es eine neue Klausel, welche viele Tesla-Fahrer stutzig macht: „Sämtliche erkennbaren Veränderungen der Batterieleistung aufgrund von Software-Updates fallen NICHT unter diese Batterie- und Antriebseinheit-Garantie“, heißt es. Explizit werden auch „Updates zum Schutz und zur Verlängerung der Batterielebensdauer“ aufgeführt.
Ein „Schlupfloch“, wie die US-Kollegen von Electrek vermuten. Denn theoretisch wäre es möglich, dass Tesla die Kapazität per Update nach Belieben einschränken könnte, ohne dass Tesla-Kunden dagegen Einspruch erheben könnten.
Der Branchendienst Electrive vermutet hinter der Garantieeinschränkung bei Updates eine Reaktion auf einen Vorfall des vergangenen Sommers. Damals hatte ein Tesla-Besitzer dagegen geklagt, dass Tesla die Kapazität des Akkus per Software eingeschränkt habe, um einen Rückruf von mangelhaften Batterien zu vermeiden. Nach Angaben des Klägers sank die Reichweite seines Model S nach einem Update, bei dem infolge eines Brands bei einem Model S in Hongkong das Lade- und Wärmemanagements verändert wurde, von 247 auf 217 Meilen, eine Verringerung um gut 50 Kilometer. „Mit der neuen Klausel hätten Kunden gegen eine solche Einschränkung keine Handhabe mehr – schließlich geschah sie zum Schutz des Akkus“, resümiert Electrive.
Teslamag zitiert allerdings einen Nutzer aus dem deutschen Forum Tesla Fahrer und Freunde: Der Rechtsanwalt ist der Meinung, dass die Herausnahme von Verschlechterungen durch Funk-Updates aus der Akku-Garantie bei Tesla „rechtlich nicht haltbar“ sei.
Quelle: Electrek — Tesla now covers degradation in Model S/X warranty — but leaves software loophole // Teslamag — Neue Garantie: Tesla verspricht 70% Akku-Kapazität, schafft aber „Schlupfloch“ // Electrive — Tesla ändert Garantiebedingungen für Batterie // Tesla — Garantiebestimmungen Neuwagen (PDF)