Der Europäische Automobilherstellerverband ACEA, der die 17 großen, in Europa ansässigen Hersteller von Pkw, Transportern, Lkw und Bussen vertritt, hat vor wenigen Tagen eine Stellungnahme veröffentlicht, die den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) der EU betrifft.
In der jüngsten Diskussion geht es um eine Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Produkte. Bisher müssen Unternehmen, die Grundstoffe wie Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel aus Ländern außerhalb der EU importieren, einen CO2-Preis zahlen. Es ist jedoch möglich, diesen Preis einfach zu umgehen: Statt Stahl zu importieren, könnte man einfach ein fertiges Produkt aus Stahl importieren. Um zu verhindern, dass die CO2-intensive Produktion ins Ausland verlagert wird, soll daher der CO2-Preis auch auf eben diese Produkte ausgeweitet werden, die aus den Grundstoffen hergestellt werden. Außerdem sollen so europäische Hersteller vor Wettbewerbsnachteilen geschützt werden.
ACEA äußert Bedenken
Grundsätzlich erkennt der Automobilverband ACEA zwar die Bedeutung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus an als zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität und zur Ermöglichung ehrgeizigerer Ziele im Rahmen des Emissionshandelssystems, jedoch äußert der Verband auch Bedenken.
Die Richtung dieser Diskussionen, insbesondere im Europäischen Parlament und im Rat, gebe Anlass zu mehreren Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen Umfangs der Ausweitung und des Zeitplans für deren Umsetzung, wie es in der ACEA-Pressemitteilung heißt. Es bleibe unklar, warum Entscheidungen über die Einbeziehung bestimmter Produkte und den Ausschluss anderer getroffen wurden. Es sei die von der Europäischen Kommission vorgestellte Methodik zwar theoretisch nachvollziehbar, doch fehle es an konkreten Berechnungsdetails, was zu Unklarheiten darüber führe, warum bestimmte Automobilprodukte einbezogen wurden und andere nicht.
Die Automobilbranche ist als Importeur erheblicher Mengen an Stahl- und Aluminiumprodukten erheblich von der Ausweitung des CO2-Grenzausgleichssystems betroffen. Daher hat der ACEA, der Unternehmen wie BMW, Daimler Truck, Ferrari, Honda, Jaguar Land Rover, Mercedes-Benz, Nissan, Renault, Stellantis, Toyota und Volkswagen vertritt, eine Reihe von Aspekten veröffentlicht, die von der Politik beachtet werden sollten.
Erstens sei es ratsam, so der Verband, dass Personenkraftwagen in dieser Phase weiterhin ausgenommen bleiben, da dies mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, hohen Kosten und Herausforderungen bei der Umsetzung verbunden wäre. Zweitens wird angemerkt, dass bestimmte Schwerlastfahrzeuge einbezogen werden sollten, da sie sich durch eine andere, stärker lokal ausgerichtete Lieferkettenstruktur auszeichnen und im Vergleich zu Personenkraftwagen deutlich mehr Stahl verbrauchen. Drittens merkt der ACEA an, dass die Funktionsfähigkeit des CBAM vor einer Ausweitung getestet werden sollte, da eine Ausweitung des Anwendungsbereichs bereits im Jahr 2028 ohne eine gründliche Analyse der Funktionsfähigkeit und der Auswirkungen des ursprünglichen Anwendungsbereichs erhebliche Risiken berge. Des Weiteren empfiehlt der ACEA, die Ausweitung des Anwendungsbereichs bis 2030 zu verschieben und De-minimis-Regelungen für staatliche Förderungen an die administrativen Auswirkungen anzupassen.
Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf fertige komplexe Automobilteile geht mit einer erhöhten Kostenbelastung einher. Viele Teile bestünden, so die Stellungnahme, aus Dutzenden, wenn nicht sogar Hunderten von Einzelkomponenten, die aus einem weit verzweigten Netzwerk von Unterzulieferern bezogen werden. Die vollständige Erfassung dieser Lieferkette und die Ermittlung genauer Werte in jeder Phase werde komplex und mit hohem Aufwand verbunden sein. Daher empfiehlt der Automobilherstellerverband, die Einbeziehung solcher Teile zu begrenzen.
Die europäische Automobilindustrie spielt eine entscheidende Rolle für die Gesamtwirtschaft des Staatenverbundes. Insgesamt sind 13,6 Millionen Europäer:innen im Automobilsektor beschäftigt und damit 8,1 Prozent aller Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe in der EU. Die Steuereinnahmen für europäische Regierungen aus der Branche betragen 414,7 Milliarden Euro und über 8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes der EU werden von der Automobilindustrie erwirtschaftet. Ob diese verschärften Klimaauflagen der ohnehin bereits angeschlagenen europäischen Autoindustrie auferlegt werden, wird sich noch entscheiden. Die Abstimmung im Ausschuss des Europäischen Parlaments, gefolgt von der anschließenden Abstimmung im Plenum und dem Trilog mit Rat und Kommission, steht noch bevor.
Quelle: ACEA – Pressemitteilung vom 6. Juli 2026









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