Was den bequemsten Bezahlmodus an Ladestationen für E-Autos angeht, ist längst ein ist ein erbitterter Streit entbrannt. Auf der einen Seite die Bundesregierung, unterstützt von Banken und Sparkassen, die möchte, dass ab Juli 2023 alle neuen Ladesäulen für E-Autos mit Lesegeräten für eine Kartenzahlung ausgestattet sein müssen. Auf der andren Seite jedoch der Verband der Autohersteller (VDA) und der Verband der Energiewirtschaft (BDEW), die sich dagegen wehren: Sie halten das Projekt laut Medienberichten für einen Rückschritt und sprechen von einer veralteten Technologie, die zusätzliche Kosten für die Nutzer verursache und den Ladesäulen-Ausbau bremse.
Seit November 2017 gilt die Ladesäulenverordnung 2 (LSV 2). Sie regelt unter anderem, dass alle Ladepunkte der deutschen Ladeinfrastruktur einen einheitlichen Anschluss anbieten müssen – die Typ-2-Steckdose. Dieser dreiphasige Anschluss ist im europäischen Raum am weitesten verbreitet. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass jeder an den Ladestationen Strom beziehen und abrechnen können muss. Die Anbieter dürfen also nicht nur ihren Vertragskunden Strom liefern. Denn nicht jeder lädt sein E‑Auto regelmäßig auf und möchte dafür eigens einen Vertrag abschließen. In der Verordnung ist deshalb auch die Rede von „diskriminierungsfreies Laden“.
Wie Sie vermutlich schon mitbekommen haben, ist es vergleichsweise kompliziert, ein Elektroauto in Deutschland unterwegs zu laden: Laut t3n.de gibt es auf Berufung von Angaben der Bundesnetzagentur zwar inzwischen mehr als 46.000 öffentliche Ladesäulen (Stand 1. August 2021), aber gefühlt ebenso viele Betreiber, Ladekarten, Vertragsmodelle und Tarife.
Doch laut Ladesäulenverordnung muss an jedem Ladepunkt mindestens eine der folgenden drei Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Volkswagen.de hat dies vereinfacht zusammengefasst:
- Die digitale Zahlung: Das funktioniert zum Beispiel über eine Smartphone-App oder via PayPal. Dazu muss vorab die App des Ladesäulenbetreibers herunter geladen werden, anschließend muss der Rundenden QR-Code an der Ladestation und bezahlt dank der hinterlegten Kontodaten. Noch schneller geht’s mit Online-Bezahlsystemen wie PayPal. Nur wenige Anbieter bieten hingegen die Zahlung per SMS. Dazu muss vorher beim Mobilfunkbetreiber der entsprechende Dienst freigeschaltet worden sein, um das Prepaid-Guthaben zu nutzen oder es über den Mobilfunkvertrag abrechnen zu lassen.
- Barzahlung: Als Barzahler braucht man sich nicht mit einer registrierten Ladekarte ausweisen. Das vereinfacht das Tanken – theoretisch. In der Praxis finden Sie diese Möglichkeit eher selten. Denn die Ladestation muss mit einem Kassenautomaten ausgestattet sein, um Geld anzunehmen und Wechselgeld auszugeben – ähnlich wie in einem Parkhaus. Ein hoher Aufwand für Wartung und Sicherheit, der sich für die Betreiber meist nicht lohnt. Somit ist die Zahlung mit Bargeld nur an wenigen Ladestationen möglich.
- Kartenzahlung mit Kredit- oder EC-Karte: Das funktioniert wie an jedem Kartengerät – Karte auflegen oder einschieben, PIN eingeben, fertig. Die Investitionskosten dafür rechnen sich für Betreiber von E-Tankstellen aber nicht immer. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten und das Risiko von Vandalismus nach Angaben der Betreiber hoch. Darum können Sie noch nicht überall Strom mit EC- oder Kreditkarte laden – und hier liegt das Problem …
Ein neuer Entwurf der Ladesäulenverordnung vom 11. Mai 2021 sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber in Zukunft mindestens eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit mittels gängiger Debit- oder Kreditkarte anbieten müssen. Diese Regelung ist noch nicht verabschiedet, soll aber zukünftig für Ladesäulen gelten, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Laut Tagesschau-Beitrag vom 9.9.2021 seien der Verband der Autohersteller (VDA) und der Verband der Energiewirtschaft (BDEW) fest entschlossen, eine entsprechende Verordnung, die in einer Woche vom Bundesrat verabschiedet werden soll, zu verhindern. Wie „Die Welt“ berichtet, fordern die Lobbyisten die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, das Ladesäulenverordnung vor der Verabschiedung noch abzuändern.
„EC-Kartenterminals braucht in 2030 kein Mensch mehr“
„Vom Onlinehandel über soziale Netzwerke bis hin zum Arbeitsplatz: Im Jahr 2030 werden digitale Lösungen in allen Lebensbereichen die Regel und nicht die Ausnahme sein“, so die Verbände. Das gelte auch für die Elektromobilität. „EC-Kartenterminals als teure Back-Up-Bezahloption braucht in 2030 kein Mensch mehr. Sie sind dann ein Anachronismus wie Telefonhäuschen heute als Back-up für Smartphone-Nutzer“, gehe laut Tagesschau ebenso aus dem Appell hervor. Die Verbände wollen demnach eine hohe Innovationsdynamik bei den Elektromobilitätsdiensten, einen ungebremsten Ausbau der Ladeinfrastruktur und kostengünstige, einfache Lösungen für die Elektromobilität. Das gehe nur digital: „Wir fordern daher die Bundesregierung und die Bundesländer auf, diesen Weg zu unterstützen. Machen Sie den Weg frei für digitales, mobiles und einfaches Laden.“ Demnach soll auf die Verpflichtung der Anbieter für Kartenlesegeräte verzichtet werden, stehe den Betreibern aber weiterhin natürlich frei. Autofahrer sollen zukünftig über Apps und Online-Bezahldienste wie PayPal den Strom für die Autos bezahlen.
Dagegen möchte die Kreditwirtschaft offene Bezahlsysteme an den Ladesäulen. „Im Sinne der Verbraucher muss man an jeder Ladesäule mit der Karte bezahlen können, die man im Portemonnaie hat“, sagte laut Tagesschau-Beitrag Karl-Peter Schackmann-Fallis, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), der Deutschen Presse-Agentur. Unterstützt würden sie vom Automobilclub ADAC und dem Deutschen Städtetag. So nimmt der ADAC auf Anfrage von „Die Welt“ wie folgt Stellung: „Verbraucher müssten bequem und sicher an E-Ladesäulen bezahlen können, so wie sie das an Tankstellen gewohnt sind“. Karten- oder gar Barzahlungen seien demnach unabdingbar.
Dem gegenüber würde jedoch die Verlangsamung der Ladeinfrastruktur stehen, so die Verbände weiter. Es habe durchaus Gründe, warum bislang kaum Ladestationen mit Kartenlesegeräten vorfindbar sind, weil unter anderem eine eichrechtliche Zulassung Jahre dauern würde.
Wir dürfen also gespannt, wie man sich hier einigt. Was ist Ihre Meinung? Wie zahlen Sie denn am liebsten an der Ladesäule? Lassen Sie uns gerne Ihr Kommentar da!
Quelle: t3n.de – Banken fordern Wahlfreiheit beim Bezahlen an E-Ladesäulen