Experten: Mindestpreisregelung der EU ist nur eine kurzfristige Lösung

Experten: Mindestpreisregelung der EU ist nur eine kurzfristige Lösung
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Laura Horst
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Nach monatelangen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und China hat das chinesische Handelsministerium Anfang Januar erklärt, dass sich in Hinblick auf die EU-Zölle auf chinesische Elektroautos eine Lösung in Form von Mindestpreisen anbahnt. Mehrere Branchenexperten haben gegenüber Automotive News die Chancen und Risiken des Instruments aufgezeigt, das von Brüssel bislang nicht offiziell bestätigt wurde.

Die seit dem Herbst 2024 eingeführten EU-Zölle in Höhe von bis zu 35,3 Prozent gelten für alle in China hergestellten Elektroautos (BEVs) und Elektroautos mit Range-Extender, nicht jedoch für Plug-in-Hybride (PHEVs). Sowohl die EU als auch China haben seit der Einführung der Zölle nach anderen Lösungen gesucht. Gleichzeitig hat sich laut Experten die globale Handelslandschaft verändert, wie etwa der Direktor des Instituts für europäische Politikgestaltung an der Bocconi-Universität Mailand, Daniel Gros, erklärte: „Es ist ein diplomatisches/politisches Argument, dass wir angesichts der Spannungen mit den USA die Spannungen mit China irgendwie abbauen sollten“.

Preis soll Modell und Ausstattung berücksichtigen

Mit der sogenannten Preisverpflichtung würden sich die chinesischen Hersteller verpflichten, ihre Autos nicht unter einem gewissen Mindestpreis anzubieten. Die konkreten Mindestpreise berücksichtigen Modell und Ausstattungsvariante und sind mit der EU-Kommission festzulegen. Bisher soll laut Automotive News der Volkswagen-Konzern der einzige Hersteller sein, der einen entsprechenden Antrag für seinen Cupra Tavascan gestellt hat. Das Elektroauto wird im VW-Werk im chinesischen Anhui hergestellt und ist derzeit mit einem Zollsatz von 20,7 Prozent bei Einfuhr in die EU belegt. Details zu dem Antrag sind aktuell nicht bekannt, jedoch könnte in den nächsten Wochen eine Entscheidung fallen.

Laut der Europäischen Kommission sollen die Mindestpreise „eine gleichwertige Wirkung wie Zölle haben“, hieß es von der EU-Kommission. Demnach müssten die Zollkosten direkt in den Fahrzeugpreis einfließen. Gleichzeitig forderte die Kommission, dass die Hersteller „das Risiko einer Querkompensation mindern“, die etwa durch niedrigere Preise für andere Modelle erreicht werden könnte, um den Marktanteil zu halten. Für die Festlegung des Mindestpreises selbst hat die Kommission zwei Möglichkeiten vorgeschlagen: Der Mindestpreis sollte nicht niedriger sein als vor Beginn der Anti-Subventionsuntersuchung oder er sollte vergleichbar mit einem Modell auf dem europäischen Markt sein, das nicht in China hergestellt wurde.

Chinesische Hersteller könnten sogar profitieren

Der ehemalige Ford-Manager und Dozent an der CBS University of Applied Sciences in Köln, Wulf-Peter Schmidt, befürchtet weitere Handelskonflikte zwischen der EU und China, wenn die hohen Zölle fortbestehen. Gleichzeitig betrachten Schmidt und weitere Experten die erste Option zur Preisfestlegung als problematisch, weil die Preise für Elektroautos in den letzten zwei Jahren gefallen sind. „Wenn man ein neues Modell hätte, wäre es leicht, dies zu umgehen. Man könnte einfach sagen: ‚Wir haben keinen Vorgänger, bitte hören Sie sich jetzt unsere [Preis]Argumente an‘“, sagte Schmidt.

„Die Mindestpreisversionen dieser protektionistischen Maßnahmen dürften nach hinten losgehen, da sie mit Ausnahme von VW lediglich die Bilanz der chinesischen Hersteller stärken“, warnte Gros. Seiner Berechnung nach nimmt die EU etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr an Zöllen auf chinesische Elektroautos ein, basierend auf einem Durchschnittssatz von 20 Prozent. Hielten die Hersteller ihre Marktanteile, würden die Einnahmen wieder direkt in ihre Bilanzen einfließen. Sie könnten zudem einen höheren garantierten Preis erhalten, als sie gewöhnlich auf dem freien Markt verlangen würden.

Preisuntergrenzen als kurzfristige Lösung

Eine Grauzone bleiben nach Ansicht der Experten die Durchsetzbarkeit und Rückverfolgbarkeit. Die EU-Kommission spricht in ihren Leitlinien lediglich davon, dass sie „in der Lage sein muss, die Einhaltung der Vorschriften durch das Unternehmen mit vertretbarem Verwaltungsaufwand zu überwachen und zu überprüfen“. Während die konkrete Umsetzung offen bleibt, könnte die Kommission laut Schmidt beispielsweise monatlich die Verkaufspreise vergleichen, jedoch hält er es für wahrscheinlicher, dass sie sich auf Meldungen potenzieller Verstöße durch Mitbewerber verlassen werde.

„Zölle und Preisuntergrenzen sind kurzfristige Maßnahmen, die der europäischen Industrie helfen, aber den Druck auf die Industrie, schneller zu innovieren, untergraben oder verringern“, merkte Schmidt an, der sich für einen rein marktbasierten Ansatz aussprach. Siobhan Kahmann, Partnerin bei CMS Law in Brüssel, sieht die Mindestpreise als Anreiz dafür, dass die EU und China ein dauerhaftes Handelsabkommen schließen könnten. „Wir müssen umfassende Lösungen für die Überkapazitäten Chinas finden. Wir können nicht weiterhin Antidumping- und Anti-Subventionsuntersuchungen führen“, erklärte sie.

Wie viele Hersteller neben Volkswagen noch Anträge für Mindestpreise stellen könnten, ist laut den Experten unklar. Es sei wahrscheinlich, dass die Mindestpreise und die Einfuhrzölle noch über Jahre nebeneinander bestehen werden.

Quelle: Automotive News – What is minimum pricing? How the EU’s trade tool works for Chinese EV imports

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