Die Handelspolitik der Europäischen Union gegenüber China steht vor einer Kurskorrektur. Statt dauerhaft auf zusätzliche Zölle zu setzen, rückt nun ein Instrument in den Vordergrund, das lange als Ausweichlösung galt: verbindliche Mindestpreise für chinesische Elektroautos auf dem europäischen Markt. Das chinesische Handelsministerium erklärte, beide Seiten hätten sich grundsätzlich auf solche Preisverpflichtungen verständigt. Eine explizite Bestätigung der Einigung blieb aus Brüssel zwar aus, doch die Europäische Kommission veröffentlichte Leitlinien, die genau diesen Weg beschreiben.
Hintergrund ist der seit Herbst 2024 geltende Maßnahmenkatalog der EU. Damals führte die Kommission Sonderzölle von 7,8 bis 35,3 Prozent auf in China produzierte Elektroautos ein, zusätzlich zum regulären Importzoll von zehn Prozent. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Vorwurf, chinesische Hersteller profitierten von umfangreichen staatlichen Subventionen, die den Wettbewerb verzerrten. Ziel war es, den europäischen Markt vor einem raschen Preisdruck zu schützen und heimische Anbieter zu entlasten.
Mit den nun vorgelegten Leitlinien skizziert die Kommission eine Alternative zu diesen Abgaben. Chinesische Autohersteller können demnach Anträge stellen, in denen sie sich verpflichten, ihre Modelle nicht unter einem festgelegten Mindestpreis in der EU anzubieten. Die konkrete Preisuntergrenze muss dabei direkt mit der Kommission abgestimmt werden. Zusätzlich können Zusagen für Investitionen in Europa oder eine freiwillige Begrenzung der Exportmengen positiv berücksichtigt werden.
Nach Angaben der Kommission liegt bereits ein erstes konkretes Angebot vor. Ein nicht namentlich genanntes Unternehmen habe Anfang Dezember einen Vorschlag für Mindestpreise eingereicht, der derzeit geprüft werde. Branchenkreise gehen davon aus, dass es sich um ein in China produziertes Modell eines europäischen Herstellers handelt. An der Höhe der bisherigen Aufschläge dürfte sich dadurch kurzfristig wenig ändern, weshalb auch für Käufer vorerst keine spürbaren Preisnachlässe erwartet werden.
Unterschiede zwischen Zollsystem und Preisverpflichtungen
Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Zollsystem liegt in der Verteilung der Einnahmen. Während die Sonderabgaben bislang an die EU flossen, könnten Hersteller bei einem Mindestpreismodell die Differenz zwischen ursprünglichem Verkaufspreis und vereinbarter Untergrenze selbst behalten. Aus Sicht der Kommission bleibt damit der Schutz vor aus Subventionen resultierenden Wettbewerbsvorteilen erhalten, ohne zwangsläufig zusätzliche Zolleinnahmen zu generieren. Gleichzeitig betont Brüssel, dass dieses Vorgehen mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar sein soll.
Innerhalb Europas war die Einführung der Sonderzölle von Beginn an umstritten. Vor allem deutsche Autohersteller äußerten früh Bedenken. Ihre Zurückhaltung erklärt sich auch durch die starke Abhängigkeit vom chinesischen Absatzmarkt, der für viele Konzerne einen erheblichen Teil des weltweiten Geschäfts ausmacht. Die Bundesregierung stimmte im entsprechenden Verfahren gegen die Maßnahme, konnte sich jedoch nicht durchsetzen.
Aus Peking kommen überwiegend positive Signale. Das chinesische Handelsministerium sprach von gegenseitigem Respekt in den Gesprächen mit Brüssel und hob den „Geist des Dialogs“ hervor. Zugleich wurde betont, Differenzen ließen sich im Rahmen der WTO-Regeln lösen. Die Einigung diene nicht nur der Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen China und der EU, sondern auch der Stabilität einer regelbasierten internationalen Handelsordnung.
Die Kommission selbst relativiert die Tragweite der veröffentlichten Leitlinien. Ein Sprecher erklärte, fundamental habe sich an der Position der EU nichts geändert. Bereits zuvor habe man klargemacht, dass die Sonderzölle entfallen könnten, sofern Unternehmen Vorschläge vorlegten, die die durch chinesische Subventionen entstandenen Vorteile ausglichen. Ob Mindestpreise diesen Anspruch erfüllen, wird sich erst zeigen, wenn konkrete Vereinbarungen geschlossen sind.
Quelle: FAZ – EU und China einigen sich auf Mindestpreise für E-Autos statt Zölle








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