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Regierung beschließt Kartenleser für neue Ladesäulen

Copyright ©: shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1523049686

Regierung beschließt Kartenleser für neue Ladesäulen

Wolfgang Plankby Wolfgang Plank
12. Mai 2021
Lesedauer: 2 Minuten
Home News

Spontanes Laden von E-Autos in Deutschland soll einfacher werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung eine Novellierung der Ladesäulenverordnung verabschiedet. Mit den neuen Regelungen soll das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Stromtankstellen unkomplizierter werden.

“Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten”, argumentiert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Künftig könne daher an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte bezahlt werden. “So kann jeder jederzeit an diesen Ladesäulen Strom laden und bezahlen – auch Kunden, die kein Smartphone besitzen.”

Die geänderte Verordnung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber beim sogenanntem Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen. Die Regelung gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen noch zustimmen.

In einem gemeinsamen Appell hatten die Branchenverbände VDA (Automobil), BDEW (Energie- und Wasserwirtschaft) und ZVEI (Elektrotechnik und Elektroindustie) zuvor die Änderungen scharf kritisiert. Diese drohten den Aufbau von Ladepunkten zu verlangsamen und die Nutzungskosten unnötig zu erhöhen, hieß es. Viele Geräte müssten erst noch eichrechtlich geprüft und zugelassen werden. Dieser Prozess werde Jahre dauern, fürchten VDA und Co. Längst würden sich in Europa digitale Bezahlsysteme durchsetzen.

Statt Hindernisse aus dem Weg zu räumen, werde mit der Pflicht zu Kartenlesegeräten ein zusätzlicher Bremsklotz geschaffen, monierte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. “Das macht insbesondere mit Blick auf das ebenfalls heute verabschiedete Klimaschutzgesetz keinen Sinn.” Die Verbraucher würden gleich dreifach verlieren: Der Ausbau hake, spontanes Ad-hoc-Laden werde teurer und die heute digital sichergestellte Preistransparenz gehe verloren.

Um der E-Mobilität zusätzlichen Schub zu verleihen, sei es wichtig, dass die Bundesregierung an mobilen Zahlungsmethoden festhält, hatten die Verbände im Vorfeld gefordert. Ein modernes digitales Ladenetz brauche keine verpflichtenden Lesegeräte.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium – Pressemitteilung vom 12. Mai 2021

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Wolfgang Plank

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Wolfgang Plank ist freier Journalist und hat ein Faible für Autos, Politik und Motorsport. Tauscht deshalb den Platz am Schreibtisch gerne mal mit dem Schalensitz im Rallyeauto.

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