Ein Kommentar von Daniel Krenzer
Ein Gericht hat jüngst entschieden, dass Blockiergebühren an Ladestationen rechtens sind. Geklagt hatte ein E-Auto-Fahrer, der bei EnBW knapp 20 Euro (!) zusätzlich zahlen sollte – die Niederlage vor Gericht dürfte da um einiges teurer gewesen sein. Die “Strafgebühr” wird in der Regel nach vier Stunden Ladezeit fällig und ist im jeweiligen Ladetarif geregelt. Die Idee dahinter ist es, ein zu langes Zuparken von Ladestationen zu verhindern, um mehr Fahrern von E-Autos ein Aufladen zu ermöglichen. So weit, so sinnvoll. Wobei zu lange ladende Elektroautos an Ladesäulen im Vergleich zum Zuparken durch Verbrenner oder stundenlangem Blockieren von langsam ladenden Plug-in-Hybriden das kleinere Problem zu sein scheinen.
Die wenigsten E-Autos laden aber AC mit 22 kW, viele Modelle sind nach vier Stunden also noch gar nicht wieder voll aufgeladen. Teuer wird es zudem, wenn das Fahrzeug über Nacht lädt und womöglich die Blockiergebühr greift. Da aber die Blockiergebühr vom genutzten Ladetarif und -anbieter abhängt, zahlen derzeit an ein und der selben Ladestation die Nutzer unterschiedlich: manche nichts, andere grundsätzlich, einige nur tagsüber.
Der eigenen Meinungsbildung kann es oft zuträglich sein, sich mit anderen auszutauschen. Ist die Blockiergebühr eine gute Sache – oder kann sie weg? Und was wäre eine faire und elegante Lösung? Die weitestgehend Elektromobilitäts-affine eigene LinkedIn-Bubble zeigte dabei ein gemischtes Bild. In der freilich nicht repräsentativen Befragung gab die Hälfte von knapp 50 Personen an, dass es grundsätzlich eine Blockiergebühr geben sollte, diese aber nachts ausgesetzt wird. Manche sprachen sich zudem für ein Aussetzen am Wochenende aus.
Besondere “Blockiergebühr” in Berlin
28 Prozent gaben an, mit der gängigen Regelung für Blockiergebühren – also ab vier Stunden, und das 24/7 – einverstanden zu sein. 13 Prozent sprachen sich für ein grundsätzliches Abschaffen von Blockiergebühren aus. Die restlichen Abstimmungsteilnehmer hatten alternative Vorschläge, die zum einen auf eine Unterscheidung von AC- und DC-Laden abzielten oder den Akkuladestand ins Spiel brachten.
Die Idee einer flexiblen Blockiergebühr ist gleichsam charmant wie kompliziert. Es wäre eine absolut faire Lösung, wenn eine solche Strafgebühr erst bei vollem Akku fällig wird – oder gestaffelt ab 80 Prozent zum Teil, ab 100 Prozent dann die volle Gebühr. Zusätzlich wäre an AC-Säulen ein Aussetzen über Nacht entgegenkommend, damit sich niemand zum Umparken den Wecker stellen muss.
Doch damit nicht ein noch größeres Chaos in Sachen Ladetarife entsteht, müsste diese Regelung einheitlich für alle Anbieter gelten. Nach Einführung der einheitlichen, wenn auch teuren Zahlmethode per EC- oder Kreditkarte ab 13. April per AFIR dürfte die EU hier jedoch erst einmal ihr Pulver verschossen haben. Aber für die nächste Runde der Vereinheitlichungen könnten ja schon einmal gute Ideen gesammelt werden…
Was auf jeden Fall aber Schule machen sollte, ist die Lösung aus Berlin, die das Zuparken von Ladesäulen durch Verbrennern kostspielig macht. Dort werden zunehmend Sensoren installiert, die Falschparker erkennen und an das Ordnungsamt melden. Und richtig teuer wird es für die Parksünder dann, wenn sich die Ordnungshüter für das Rufen des Abschleppwagens entscheiden. Diese Art von Blockiergebühren dürfte bei nahezu allen Fahrern von Elektroautos auf große Gegenliebe stoßen.