Nachdem der Fahrer eines Elektroautos insgesamt 19,80 Euro Blockiergebühr an den Energiekonzern EnBW zahlen musste, wollte er dieses Geld zurückerhalten. Das Amtsgericht in Karlsruhe hat nun entschieden, dass EnBW das Geld behalten darf. Laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur teilte das Gericht mit: “Das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, ist berechtigt.”
Der Kunde nutzte demnach den ADAC-e-Charge-Tarif mit EnBW, in dessen Vertragsbedingungen eindeutig geregelt sei, dass nach 240 Minuten eine Blockiergebühr von 0,12 Euro pro Minute anfalle, die bei 12 Euro pro Ladevorgang gedeckelt ist. Diesen Vertragsbedingungen hatte der E-Auto-Fahrer zugestimmt.
“Auf die Blockiergebühr wird laut dem Gericht sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen“, heißt es ferner im Bericht. Offenbar hatte der Kunde dies nicht zur Kenntnis genommen und binnen eines Monats bei mehreren Ladevorgängen insgesamt knapp 20 Euro an Blockiergebühr angehäuft, die ihm EnBW dann auch vertragsgemäß in Rechnung stellte.
Nachvollziehbare Idee mit einigen Tücken
Nicht nur EnBW verlangt eine Blockiergebühr, auch mehrere andere Anbieter greifen auf diese Option zurück. Damit soll verhindert werden, dass Ladepunkte zu lange zugeparkt werden und dadurch andere Elektroautos nicht aufgeladen werden können. Auch wenn der Ansatz nachvollziehbar ist, ist die Blockiergebühr umstritten. Unter anderem verteuert sie das Aufladen über Nacht, manche Anbieter setzen daher inzwischen diese “Strafgebühr” über Nacht aus.
Und auch dass der Platz an der Ladesäule nicht trotzdem durch ein anderes E-Auto zugeparkt ist, ist trotz Blockiergebühr nicht sicher. Viele Fahrzeuge verfügen über eine Funktion, dass der Ladestecker automatisch nach dem Ende des Ladevorgangs entriegelt wird. In diesem Moment endet auch die Blockiergebühr, auch wenn das Fahrzeug weiterhin den Stellplatz besetzt.
Wer für sich nach dem passenden Ladekartenanbieter sucht, sollte die Blockiergebühr auf jeden Fall mitberücksichtigen. Wer häufiger über Nacht aufladen möchte oder weiß, dass er mitunter länger an Ladestationen steht als vier Stunden, der sollte einen entsprechenden Tarif auswählen. Bei manchen Anbietern greift die Gebühr sogar schon früher als nach vier Stunden. Viele E-Autos ohne 22-kW-AC-Ladefunktion sind in dieser Zeit aber noch nicht wieder voll aufgeladen.
Quelle: Zeit – “Gericht genehmigt Ladesäulen-Blockiergebühr bei EnBW”