Gericht erklärt Blockiergebühr an Ladestationen für rechtens

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EnBW

Daniel Krenzer
Daniel Krenzer
  —  Lesedauer 2 min

Nachdem der Fahrer eines Elektroautos insgesamt 19,80 Euro Blockiergebühr an den Energiekonzern EnBW zahlen musste, wollte er dieses Geld zurückerhalten. Das Amtsgericht in Karlsruhe hat nun entschieden, dass EnBW das Geld behalten darf. Laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur teilte das Gericht mit: „Das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, ist berechtigt.“

Der Kunde nutzte demnach den ADAC-e-Charge-Tarif mit EnBW, in dessen Vertragsbedingungen eindeutig geregelt sei, dass nach 240 Minuten eine Blockiergebühr von 0,12 Euro pro Minute anfalle, die bei 12 Euro pro Ladevorgang gedeckelt ist. Diesen Vertragsbedingungen hatte der E-Auto-Fahrer zugestimmt.

„Auf die Blockiergebühr wird laut dem Gericht sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen„, heißt es ferner im Bericht. Offenbar hatte der Kunde dies nicht zur Kenntnis genommen und binnen eines Monats bei mehreren Ladevorgängen insgesamt knapp 20 Euro an Blockiergebühr angehäuft, die ihm EnBW dann auch vertragsgemäß in Rechnung stellte.

Nachvollziehbare Idee mit einigen Tücken

Nicht nur EnBW verlangt eine Blockiergebühr, auch mehrere andere Anbieter greifen auf diese Option zurück. Damit soll verhindert werden, dass Ladepunkte zu lange zugeparkt werden und dadurch andere Elektroautos nicht aufgeladen werden können. Auch wenn der Ansatz nachvollziehbar ist, ist die Blockiergebühr umstritten. Unter anderem verteuert sie das Aufladen über Nacht, manche Anbieter setzen daher inzwischen diese „Strafgebühr“ über Nacht aus.

Und auch dass der Platz an der Ladesäule nicht trotzdem durch ein anderes E-Auto zugeparkt ist, ist trotz Blockiergebühr nicht sicher. Viele Fahrzeuge verfügen über eine Funktion, dass der Ladestecker automatisch nach dem Ende des Ladevorgangs entriegelt wird. In diesem Moment endet auch die Blockiergebühr, auch wenn das Fahrzeug weiterhin den Stellplatz besetzt.

Wer für sich nach dem passenden Ladekartenanbieter sucht, sollte die Blockiergebühr auf jeden Fall mitberücksichtigen. Wer häufiger über Nacht aufladen möchte oder weiß, dass er mitunter länger an Ladestationen steht als vier Stunden, der sollte einen entsprechenden Tarif auswählen. Bei manchen Anbietern greift die Gebühr sogar schon früher als nach vier Stunden. Viele E-Autos ohne 22-kW-AC-Ladefunktion sind in dieser Zeit aber noch nicht wieder voll aufgeladen.

Quelle: Zeit – „Gericht genehmigt Ladesäulen-Blockiergebühr bei EnBW“

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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Herwig:

Am AC-Lader mit 11 kW reichen vier Stunden vielleicht tatsächlich nicht, das Auto vollzuladen. Aber vielleicht hat eine Stunde gereicht, und dann steht der Wagen noch drei Stunden „straffrei“ auf dem Ladeplatz.
Blockiergebühr ist also durchaus gerechtfertigt, wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist!
Und zwar je nach Ladertyp durchaus progressiv,also höhere Minutengebühr nach kürzerer Wartezeit beim Hochleistungslader!
Und in gebührenpflichtigen Zonen sollten die Ladeplätze nicht gebührenbefreit sein, sondern im Gegenteil die Parkgebühr höher sein als nebenan, damit die Ladeplätze möglichst rasch wieder freigegeben werden!

klang:

…aber im Hirn sind zu viele vorhanden.

Philipp:

Ich finde es immer wieder „faszinierend“ gegen was Menschen alles klagen und bei welchen Beträgen sie das anstreben.

Und dann welcher Rechtsanwalt dann die Arbeit für den Kleinstbetrag übernimmt.
Der bekommt bei 20€ Streitwert gerade mal 169,58€ Brutto bei 1. Instanz im Gericht.

Dagegen zu klagen war schon aussichtslos, aber das wegen 20€? Da fehlt mindestens eine Null im Betrag.

Frank:

In gewissen Stadtteilen sollte man auf die Blockiergebühr verzichten, das spricht sich sonst schnell herum, dass da noch jemand zum umparken kommt, 4 Stunden sind auch viel zu kurz, kann man eigentlich neu starten oder muss man zu einen anderen Anbieter ?

MMM:

Über Nacht wird diese Gebühr oft ausgesetzt – das steht so im Artikel und nur so macht das auch Sinn. Ähnlich sehe ich das bei P&R Parkplätzen, da ist es halt normal, dass man erst nach 8 – 10 Stunden zurückkommt.

Man darf einen Ladeplatz aber nicht mit einem günstigen Parkplatz verwechseln. Andere „wollen auch mal“. Die meisten Menschen leeren eine Autobatterie nicht an einem Tag – aber parken tun sie dann doch jeden Tag! Daher muss man Ladezeit und Parkzeit in ein vernünftiges Verhältnis bringen. Wer 1 Std. parkt und dann ist die Batterie voll (weil er das jeden Tag so macht) der sollte sich nicht 10 Stunden an die Ladesäule stellen können, ohne dafür etwas zu zahlen.
Da sollte man über günstigere Lademöglichkeiten nachdenken, stellenweise würden (ich nenne das immer Mehrfachsteckdosen) einphasige Lader mit 3,7 kW schon reichen – damit zieht man über Nacht oder halt am P&R-Parkplatz über Tag schon mal 150 km Reichweite in die Batterie. Da reicht für 80% der Menschen aus, und so tut dann die „Blockade“ nicht so weh, weil man davon mehr bauen kann.

Robert:

Und dann wundert man sich warum der Umstieg zur E-Mobilität so langsma geht kein wunder bei disen Abzockmethoden ich habe ja verstädnis beim HPC-Lader aber nicht bei so einem lahmarschigen AC-Lader wo die meisten Autos nach vier Stunden nicht voll sind. Es ist doch gerade der Sinn das man sein Auto langsam und über Nacht laden kann ohne diese Abzockgebühr. Wir brauchen deutlich mehr Ladestationen besonders für die über Nacht-Lader

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