Der Expertenrat für Klimafragen und einige weitere Verbände haben zum neuen Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung Stellung genommen, das gestern im Kabinett beschlossen wurde. Nach Sichtung der von der Bundesregierung vorgelegten Dokumente kommt der Expertenrat jedoch zu dem ernüchternden Ergebnis, dass das Klimaschutzprogramm 2026 die Anforderungen aus § 9 Klimaschutzgesetz nicht erfüllt.
Vorbehaltlich einer vertiefenden Prüfung geht der Expertenrat davon aus, dass die bisherigen Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen werden, um das Erreichen der Klimaschutzziele sicherzustellen. Da die Bundesregierung noch am 18. März umfassende und teilweise nicht vollständig nachzuvollziehende Änderungen vorgelegt hatte, sei eine geordnete und vertiefte Prüfung des Programms nicht möglich gewesen. Der Expertenrat konnte daher seinem gesetzlichen Auftrag nur eingeschränkt nachkommen, heißt es in zugehöriger Mitteilung.
Die Projektionsdaten 2026 in Kombination mit den Angaben zur THG-Minderungswirkung des Klimaschutzprogramms durch die Bundesregierung zeigen in der Summe der Sektoren (ohne den Landnutzungssektor LULUCF) eine knappe Zielverfehlung für 2030 und eine Zielerreichung für alle weiteren übergreifenden Ziele. Der Expertenrat sieht auch Anhaltspunkte dafür, dass die Bundesregierung die tatsächlichen CO2-Einsparungen des Klimaschutzprogramms 2026 deutlich überschätzt.
Barbara Schlomann, die Vorsitzende des Expertenrats, stellt hierzu fest: „Viele Maßnahmen könnten gegenüber bereits bestehenden Instrumenten, wie den mengensteuernden Emissionshandelssystemen, nur eine geringere zusätzliche Wirkung entfalten als von der Bundesregierung berechnet.“ Zugleich könnten bisher nicht geklärte Finanzierungs-, Akzeptanz- und Infrastrukturfragen die vollständige Realisierung der von der Bundesregierung erwarteten Treibhausgasminderungen gefährden.
Für das Zieljahr 2030 sei die von den Projektionsdaten 2026 angenommene Zielverfehlung selbst ohne zusätzliche Wirkung des Klimaschutzprogramms 2026 nur sehr knapp. Insofern kann der Expertenrat nicht ausschließen, dass das 65 Prozent-Minderungsziel für 2030 – auch aufgrund der anhaltend schwachen Wirtschaftslage – möglicherweise knapp erreicht werden könnte. Die Zielverfehlung bei den weiteren Zielen ist laut den Projektionsdaten 2026 jeweils deutlich höher. „Hier müssten für die Zielerreichung also erhebliche zusätzliche Effekte auftreten“, folgert Schlomann und ergänzt: „Dass diese in der erforderlichen Höhe eintreten werden, ist vorbehaltlich vertiefender Prüfungen deutlich unwahrscheinlicher als für das 2030er Ziel.“
Der Expertenrat gehe daher davon aus, dass das 88 Prozent-Minderungsziel im Jahr 2040 sowie das Budgetziel für die Periode 2031 bis 2040 auch nach Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2026 mit hoher Wahrscheinlichkeit verfehlt werden dürften. Diese Einschätzung sieht der Expertenrat zusätzlich dadurch gestützt, dass zwischenzeitlich die Abschwächung wichtiger, bei der Erstellung der Projektionsdaten 2026 noch nicht berücksichtigter Maßnahmen im Gebäude- und Verkehrssektor angekündigt wurden, etwa der geplante Schwenk zu nun doch wieder mehr Gasheizungen und weitere v.a. durch die CDU und CSU getriebene Versuche, die CO2-Ziele auf EU-Ebene weiter abzuschwächen.
Wirklich neues hat das Klimaschutzprogramm nicht zu bieten
Der Expertenrat erkennt zudem im Klimaschutzprogramm 2026 keine systematische Neuerung und stellt insgesamt ein geringes Ambitions- und Innovationsniveau fest. Die Maßnahmen wirken aus seiner Sicht überwiegend additiv, beinhalten viele längst und teilweise sogar noch von der Ampel-Koalition beschlossene Projekte und lassen kein Gesamtkonzept erkennen. Der Expertenrat vermisst außerdem die umfassende Berücksichtigung der von ihm in seinen bisherigen Gutachten formulierten Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm: „Insbesondere fehlt die im Zweijahresgutachten 2024 empfohlene umfassende Einbettung der Klimaschutzpolitik in eine politische Gesamtstrategie“, so der stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats Marc Oliver Bettzüge. Das Programm enthält darüber hinaus kaum noch Maßnahmen zur fortgesetzten Steigerung der Energieeffizienz.
Sektoral liege der Schwerpunkt der Anstrengungen weiterhin auf dem Sektor Energiewirtschaft. Auf dessen Maßnahmen entfällt fast die Hälfte der ausgewiesenen Minderungswirkung des Programms. „Insbesondere fehlen im Gebäudebereich Maßnahmen mit sozialer Staffelung, wie sie für den Verkehrssektor mit dem neuen Förderprogramm für Elektromobilität im Maßnahmenpaket enthalten sind“, führt Ratsmitglied Tanja Kneiske aus. Der Expertenrat sieht daher in dem vorgelegten Klimaschutzprogramm keine erkennbare Ausrichtung auf die Entlastung von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen, obwohl die Dringlichkeit für eine soziale Flankierung der Klimaschutzpolitik weiter zunehmen wird.
Zur Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber dem Expertenrat keine Angaben gemacht. Der Expertenrat empfiehlt der Bundesregierung, diesem Aspekt mehr Aufmerksamkeit zu widmen und dabei innovative, anreizorientierte Maßnahmen stärker in den Blick zu nehmen. Ratsmitglied Allister Loder nennt konkrete Beispiele: „Neben bereits etablierten ökonomischen Instrumenten wie Ausschreibungen und ETS bzw. BEHG gäbe es weitere innovative Instrumente wie Weiße Zertifikate für Energieeffizienz oder ein Bonus-Malus-System für Pkw.“ Solche Instrumente seien in anderen EU-Ländern längst etabliert, und ihre Finanzierung könne unabhängig vom öffentlichen Haushalt oder haushaltsneutral erfolgen und mit einer sozialen Komponente ausgestaltet werden.
„Die fehlende Entschlossenheit beim Klimaschutz wird immer mehr zum Standortrisiko“
„Die fehlende Entschlossenheit der Bundesregierung beim Klimaschutz im Verkehr wird immer mehr zum Standortrisiko“, kommentiert Wiebke Zimmer, stellvertretende Direktorin des Thinktanks Agora Verkehrswende. Das neue Klimaschutzprogramm enthalte für den Verkehrssektor eine Reihe von Einzelmaßnahmen, deren zusätzliche Minderungswirkung in Summe niedrig und unsicher sei. „Mangelnder Klimaschutz im Verkehr bedeutet, dass Deutschland sich nicht aus der Abhängigkeit von Ölimporten befreien kann und in der Kostenfalle stecken bleibt. Diese Abhängigkeit gefährdet die nationale Sicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie und am Ende auch den Wirtschaftsstandort insgesamt“, warnt Zimmer.
Hinzu kämen „Gefahren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Lebensqualität in Stadt und Land sowie das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit, wenn Verkehrsinfrastrukturen und öffentliche Mobilitätsangebote nicht so ausgebaut werden, dass alle Zugang zu sauberer und bezahlbarer Mobilität haben. Selbst wenn es nicht um Klimaschutz ginge, wäre die Verkehrswende das Gebot der Stunde“, so Zimmer weiter.
Anstatt konsequent und konsistent auf Elektromobilität und Verkehrsverlagerung zu setzen, suggeriere die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm, dass sich im Verkehr nicht viel ändern müsse, kritisiert der Verband. Verbrennungsmotoren sollen nach den Plänen der Bundesregierung noch stärker als bisher geplant mit Flüssigkraftstoffen auf Basis von Biomasse oder erneuerbarem Wasserstoff, sprich: E-Fuels, betankt werden. „Das ist eine riskante Wette mit Blick auf die absehbar verfügbaren Kapazitäten und zu erwartenden Kosten. Für den Straßenverkehr gibt es mit der Elektromobilität eine energiesparende und auch in der Kostenbilanz wirtschaftlichere Lösung“, erklärt Zimmer.
Die Aufgabe der Bundesregierung wäre, „die Verkehrswende als parteiübergreifendes und gesamtgesellschaftliches Zukunftsprojekt anzugehen, zum Beispiel im Rahmen der aktuell geplanten Reform- und Modernisierungsinitiative“, so Zimmer abschließend: „Klimaschutz im Verkehr braucht eine längere Perspektive als die vier Jahre, die eine Legislaturperiode jeweils hergibt. Nur so entsteht Planungssicherheit und Vertrauen. Die großen Hebel sind der schnelle Hochlauf der Elektromobilität, die langfristig verlässliche Finanzierung einer klimagerechten Verkehrsinfrastruktur und ein garantiertes Mindestangebot von bezahlbarer und sauberer Mobilität für alle.“
„Dieses ‚Klimaschutzprogramm‘ schützt das Klima nicht“
Auch aus Sicht des Verkehrsclubs VCD reichen die Maßnahmen nicht aus, um den Verkehrssektor auf Klimakurs zu bringen, was das Gesamtziel gefährde. Schnell helfen würde ein Tempolimit auf Autobahnen und Landstraßen sowie eine klare und verlässliche Förderung der Elektromobilität, so der Verband.
Christiane Rohleder, VCD-Bundesvorsitzende, kritisiert den Mangel an Klimaschutz-Maßnahmen für den Verkehrssektor: „Da wird die E-Auto-Förderung als großer, neuer Schritt verkauft – obwohl sie längst beschlossen ist und ihre Wirkung durch die Förderung von Riesen-SUVs und Plug-In-Hybriden selbst torpediert.“ Auch das im neuen Programm enthaltene Deutschlandticket – eingeführt 2022 von der Ampel-Koalition als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise nach Russlands Angriff auf die Ukraine – sei längst etabliert und somit keine neue Maßnahme, die der wachsenden Klimaschutzlücke entgegenwirken könne.
„Der kürzlich vorgestellte Projektionsbericht des Umweltbundesamtes hat gezeigt, dass diese Lücke nochmals größer geworden ist – nicht zuletzt, weil Impulse aus dem Verkehr fehlen“, kritisiert Rohleder. Sie fordert, flächendeckende Tempolimits einzuführen – auf Autobahnen, Landstraßen und innerorts: „Tempo 120 auf der Autobahn ist überfällig. Es ist schnell und günstig umzusetzen, mindert den CO2-Ausstoß um bis zu 7 Millionen Tonnen im Jahr und rettet obendrein Leben.“ Für Landstraßen fordert der VCD maximal Tempo 80 und innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit – ein Vorstoß, den unter anderem auch die Gewerkschaft der Polizei unterstützt.
Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, betont die Bedeutung der Antriebswende hin zur Elektromobilität für den Klimaschutz: „Die Regierung muss aufhören, EU-Regelungen anzugreifen. Sie muss jetzt konsequent den Umstieg aufs E-Auto fördern, statt weiter die Nebelkerze der Technologieoffenheit zu schwenken – mit Mogelpackungen wie E-Fuels wird der Verkehr seine Klimaziele nicht erreichen.“ Es sei absurd, bei der Wiederauflage der Kaufprämie auch energiehungrige Plug-In-SUVs zu fördern. „Sowas hilft allein der Autoindustrie – nicht dem Klima und auch nicht denjenigen, die beim Kauf eines E-Autos auf Unterstützung angewiesen sind.“ Der VCD fordert daher eine Förderung auch für gebrauchte E-Autos, so Müller-Görnert: „Denn Haushalte mit geringem Einkommen können sich auch mit Förderung keinen Neuwagen leisten.“
Hintergrund
Laut Klimaschutzgesetz muss eine neue Bundesregierung spätestens ein Jahr nach der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags ein Klimaschutzprogramm vorlegen. Darin muss die Bundesregierung festhalten, wie Deutschland sein Klimaziel bis 2030 erreichen und bis 2045 klimaneutral werden kann. Die Regierung veröffentlichte ihr Programm wenige Stunden vor Ablauf der Frist.
Nach den Emissionsdaten des Umweltbundesamtes verfehlt der Verkehr seit 2021 seine sektoralen Emissionsziele und ist das große Sorgenkind unter allen Sektoren. 2025 waren es 146 Millionen Tonnen CO2 anstatt des indikativen Sektorziels von 117 Millionen Tonnen. Die Mehremissionen werden von Jahr zu Jahr größer und werden sich bis 2030 voraussichtlich auf 187 Millionen Tonnen aufsummieren. Das ist mehr als der ganze Verkehr in Deutschland zuletzt in einem ganzen Jahr verursacht hat (2025: 146 Millionen Tonnen). In der Gesamtbilanz haben anderen Sektoren wie Energiewirtschaft und Industrie das Defizit des Verkehrs bisher ausgeglichen. In Zukunft wird dies immer weniger der Fall sein, weil am Ende alle Sektoren auf null kommen müssen.
Quelle: Expertenrat für Klimafragen – Pressemitteilung vom 25.03.2026 / Agora Verkehrswende – Pressemitteilung vom 25.03.2026 / VCD – Pressemitteilung vom 25.03.2026








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