Volkswagen ist nicht nur eine Marke, sondern geht als Konzern weit über VW selbst hinaus. Als größter europäischer Autohersteller, der vor fast 90 Jahren in Berlin gegründet wurde, vereint der Konzern Massenmarken wie Seat mit Luxusmarken wie Porsche oder Lamborghini und sogar dem Lkw-Hersteller Traton unter einem Dach.
Nach jahrzehntelangen Expansionen und strategischen Neuausrichtungen sei, so Reuters, ein Imperium entstanden, das nach ganz eigenen Regeln funktioniere. Die einzigartige Führungs- und Eigentümerstruktur sei gerade jetzt sichtbar, während VW-Werke in Deutschland zu schließen drohen und der Abbau von rund 100.000 Stellen geplant ist. Bereits seit Jahren stehe die Struktur in der Kritik seitens der Investoren.
Historisch gewachsen: Das Volkswagen-Gesetz
Die Anfänge von Volkswagen sind historisch brisant. Noch vor dem zweiten Weltkrieg wurde das VW-Hauptwerk unter den Nationalsozialisten in Wolfsburg errichtet. Dies, so Reuters, sei mit Geldern geschehen, die zum Teil aus den enteigneten Vermögenswerten der Gewerkschaften stammten. Anschließend wurde auch bei Volkswagen auf Zwangsarbeit gesetzt. Nach dem Krieg lag Niedersachsen und damit auch Wolfsburg innerhalb der britischen Besatzungszone, die die Treuhandschaft über das Unternehmen in öffentliche Hände legten.
1960 wurde das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Dabei wurde auch das sogenannte Volkswagen-Gesetz verabschiedet, das Niedersachsen und den Arbeitnehmer:innen erheblichen Einfluss einräumt. Bis heute hält der Staat Niedersachsen, wo Volkswagen neben seinem Hauptsitz auch fünf seiner sechs westdeutschen Montagewerke betreibt, einen Stimmrechtsanteil von 20 Prozent. Dies soll das Unternehmen vor Einflüssen von außen schützen.
Geprägt wird das Gesetz von zwei entscheidenden Klauseln. Zum einen hat Niedersachsen eine Sperrminorität bei Beschlüssen, die eine Dreiviertelmehrheit auf der Hauptversammlung erfordern, da diese von mehr als vier Fünfteln der Volkswagen-Aktionäre gefasst werden müssen. Zum anderen bedarf jeder Beschluss zum Bau oder zur Verlegung eines Produktionswerks der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit im 20-köpfigen Aufsichtsrat. Schließungen werden nicht ausdrücklich erwähnt. Die zehn Mitglieder des Aufsichtsrats, die die deutschen Arbeitnehmer:innen vertreten, können daher ein Veto gegen alle weitreichenden Pläne einlegen, die die Werke betreffen.
Bei der Eigentümerstruktur von Volkswagen gibt es zwei verschiedene Klassen von Volkswagen-Aktien. Die Vorzugsaktien sind im deutschen Leitindex DAX gelistet und die Stammaktien beinhalten Stimmrechte. Einen Anteil von 31,9 Prozent und damit den größten Anteil beider Aktienklassen an Volkswagen hält die Holdinggesellschaft Porsche SE der Familien Porsche und Piëch. Die Nachfolge von Wolfgang Porsche und Hans Michel Piëch, beide über 80 Jahre alt, ist übrigens unklar und geht mit Spekulationen sowie Unsicherheiten einher.
Das Bundesland Niedersachsen hält 11,8 Prozent der Aktien, während Katar 10 Prozent besitzt. Hinsichtlich der Stimmrechtsanteile hält Porsche SE jedoch mit 53,3 Prozent die Mehrheit. Niedersachsen verfügt, wie erwähnt, über 20 Prozent der Stimmen und Katar über 17 Prozent.
Kritik, die von Investoren an der Unternehmensführung laut wurde, liegt zum Teil in der Eigentümerstruktur begründet, denn obwohl Porsche SE keine Mehrheit der Aktien besitzt, hat die Gesellschaft entscheidende Kontrolle über das Unternehmen. Daher, nach jahrelanger Kritik an seiner Doppelrolle, hat der Volkswagen-Vorstandsvorsitzende Oliver Blume dieses Jahr seinen Posten als Porsche-Vorstandsvorsitzender aufgegeben.
Druck auf Volkswagen übt aktuell die Marktlage aus. Außerdem, so Reuters, leide das Unternehmen unter Problemen bei der Unternehmensführung. Die Volkswagen-Aktie liegt auf einem 16-Jahres-Tief und die VW-Führung sieht den Konzern als existenzgefährdet. Auch in Sachen Elektromobilität muss Volkswagen um Anschluss kämpfen und fokussiert sich dabei auf den chinesischen Markt.
Quelle: Reuters – Volkswagen Law: the unique structure behind Europe’s biggest carmaker









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