Als erstes europäisches Land haben die Niederlande im April dieses Jahres Teslas Autonom-Software „Full Self-Driving“ (FSD) die offizielle Zulassung für den regulären Straßenverkehr erteilt. Seither setzt das Land sich dafür ein, dass der Rest der EU nachzieht. Zugleich weigert sich die niederländische Zulassungsbehörde RDW jedoch, zu erklären, auf welcher Grundlage sie die Verkehrstauglichkeit des FSD-Systems bewertet hat – offenbar auch auf Teslas Drängen hin, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
In den USA ist Teslas FSD-Software schon seit Jahren Gegenstand behördlicher Untersuchungen und gerichtlicher Auseinandersetzungen, weil es in der Vergangenheit mehrfach zu teils tödlichen Verkehrsunfällen kam, an denen Fahrzeuge mit aktiviertem FSD beteiligt waren. Die niederländische Kraftfahrzeugbehörde RDW kam indes zu dem Schluss, dass das Fahrerassistenzsystem sicher genug für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr sei. Dabei bleibt jedoch unklar, wie die Behörde überhaupt zu dem Schluss gekommen ist oder wie sie die Sicherheit der Technologie bewertet hat.
Die Veröffentlichung solcher Informationen würde Teslas Geschäftsgeheimnisse verletzen, erklärte die Behörde und schloss sich damit dem E-Autobauer an, der die Behörde dazu aufgefordert hatte, die zugrundeliegenden Informationen vertraulich zu behandeln. Dies geht aus dem bisher unveröffentlichten E-Mail-Verkehr zwischen der niederländischen Behörde und Tesla hervor, in den Reuters im Rahmen eines Antrags Einblick erhalten hat. Demnach drängt Tesla die Behörde bereits seit Ende 2024 dazu, die Unterlagen zur FSD-Sicherheitsüberprüfung geheim zu halten.
Ungültige Vergleiche: Tesla schönte offenbar seine Sicherheitsstatistiken
Tesla bezeichnet die FSD-Freigabe als entscheidend für den Geschäftserfolg in Europa, wo der Elektroautobauer aktuell darum kämpft, die in den vergangenen Jahren verlorenen Marktanteile zurückzugewinnen. Tesla ist in Europa mittlerweile einem harten Wettbewerb ausgesetzt, bedingt durch chinesische Elektroautohersteller, die zunehmend auf europäische Märkte drängen und schnell Marktanteile gewinnen konnten.
Die europäischen Regulierungsbehörden sind in Bezug auf Technologien zum automatisierten Fahren typischerweise vorsichtiger als die USA. Autohersteller, die autonome oder teilautonome Fahrerassistenzsysteme wie FSD in ihren Fahrzeugen anbieten möchten, müssen deshalb zunächst eine entsprechende Zulassung einholen.
Tesla-CEO Elon Musk hat in der Vergangenheit mehrfach erklärt, dass FSD in naher Zukunft vollständig autonom sein werde – geschehen ist das bislang noch nicht, obwohl bereits mehrere von Musk selbst gesetzte Fristen verstrichen sind. Eine Reuters-Untersuchung ergab im Mai dieses Jahres, dass die von Tesla selbst veröffentlichten Sicherheitsstatistiken zur FSD-Software, laut denen das System bereits zehn mal sicherer sein soll als ein menschlicher Fahrer, stark geschönt wurden. Tatsächlich soll das Unternehmen noch weit davon entfernt sein, eine vollautonome Technologie in großem Maßstab auf den Markt zu bringen.
Im Juni hatte Reuters zudem berichtet, dass Tesla im Rahmen seines Genehmigungsantrags übertrieben positiv dargestellte FSD-Sicherheitsdaten aus dem Einsatz in den USA an mehrere EU-Aufsichtsbehörden weitergegeben hatte, so auch an die RDW. Nach Reuters-Angaben waren mehrere ungültige Datenvergleiche in den Dokumenten entdeckt worden, die letztlich in übertriebenen Sicherheitsversprechen mündeten. RDW erklärte daraufhin, man stütze sich nicht auf Teslas Statistiken und führe eigene „umfangreiche Tests“ auf geschlossenen Teststrecken und öffentlichen Straßen unter verschiedenen Bedingungen durch, ohne jedoch Angaben darüber zu machen, wie die Leistung oder Sicherheit des Systems gemessen wurde.
Experte für Fahrzeugsicherheitsrecht: „Sehe keinen Grund, warum das nicht öffentlich sein sollte“
Europäische Experten für Fahrzeugsicherheitsrecht sind der Ansicht, dass die RDW unter dem Deckmantel von Geschäftsgeheimnissen zu viele Informationen zurückhält, möglicherweise auf Kosten der öffentlichen Sicherheit. Details zu den Tests der RDW und zur Leistungsfähigkeit von Teslas Technologie seien von großem öffentlichem Interesse, erklärte Oliver Carsten, Professor für Verkehrssicherheit an der Universität Leeds, der an der Ausarbeitung der europäischen Vorschriften für automatisiertes Fahren beteiligt war. „Ich sehe keinen Grund, warum das nicht öffentlich sein sollte“, so Carsten.
Frank Mutze, Politik- und Projektmanager bei der Interessenvertretung European Transport Safety Council, sagte, die Öffentlichkeit müsse darauf vertrauen, dass die Behörden „ihre Hausaufgaben gemacht haben, was für uns natürlich nicht ausreicht“.
RDW hält die Autonom-Software für sicher – verrät aber nicht, wieso
Die RDW lehnte es unter Berufung auf eine „Verpflichtung zum Schutz herstellerspezifischer Informationen“ ab, Auskunft darüber zu geben, wie sie die FSD-Sicherheitstests bewertet hat. Auch die Veröffentlichung von Testdokumenten lehnte die RDW ab. Die Behörde erklärte zudem nicht, inwiefern Details ihrer Tests oder Schlussfolgerungen zur Leistungsfähigkeit des Systems wirtschaftlich sensible Informationen preisgeben könnten. Tesla reagierte laut Reuters bislang nicht auf Presseanfragen zum Thema.
Die RDW hatte im April bekannt gegeben, dass die Behörde zu dem Schluss gekommen sei, dass FSD „sicherer als andere Fahrerassistenzsysteme“ sei. Im Juni erklärte die Behörde, FSD sei „mindestens genauso sicher wie andere Fahrerassistenzsysteme“ – allerdings ohne Daten oder Belege vorzulegen, die diese Einschätzung stützen würden.
Aktuell setzt die Behörde sich für eine EU-Zulassung für FSD ein, wofür eine Zustimmung von Vertretern aus 55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten erforderlich wäre, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. Eine solche Abstimmung könnte im Oktober stattfinden.
Tesla drängt Behörden zur Geheimhaltung
Reuters berichtet weiter, dass Tesla seit Beginn der Korrespondenz mit der niederländischen Behörde größten Wert auf Geheimhaltung gelegt habe. In einer Beispielmail von April 2025 habe ein Tesla-Vertreter etwa die Bestätigung eingefordert, dass die RDW ein bestimmtes Dokument „niemals“ veröffentlichen würde. Der Vertreter habe außerdem gefragt, wie sichergestellt werden könne, dass das Dokument „der öffentlichen Bekanntgabe vorenthalten“ bleibe. Tesla, so der Vertreter weiter, könne der RDW keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen, „bis diese Angelegenheit geklärt ist“.
Die RDW teilte Tesla daraufhin mit, dass eine Offenlegung gemäß dem Gesetz über öffentliche Unterlagen kein Problem darstellen sollte, da „Hersteller stets die Möglichkeit haben, eine Ausnahme von der Offenlegung bestimmter Informationen zu beantragen“.
Gegenüber Reuters erklärte die RDW, dass man keine Informationen auf Teslas Wunsch zurückgehalten habe, sondern eigene Entscheidungen darüber treffe, wie Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens geschützt werden sollen.
Der Elektroautobauer hatte schon in der Vergangenheit mehrfach versucht, Informationen, die das Unternehmen an Aufsichtsbehörden übermittelt hatte, vor einer Veröffentlichung zu schützen. In den Vereinigten Staaten beantragt Tesla bei den Sicherheitsbehörden des Bundes die Schwärzung grundlegender Details zu jedem Unfall, an dem seine Fahrerassistenzsysteme beteiligt sind.
Auch Deutschland will die FSD-Daten nicht preisgeben
Andere europäische Aufsichtsbehörden, die von der RDW einige nicht näher bezeichnete Informationen zu FSD-Tests erhalten, vertreten eine ähnliche Haltung in Bezug auf die Vertraulichkeit der Dokumente. Die Aufsichtsbehörden in sechs europäischen Ländern, darunter auch Deutschland, Norwegen und Dänemark, teilten Reuters einheitlich mit, dass sie aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen keine Daten zu FSD-Tests oder -Leistungen veröffentlichen könnten. Die norwegische Straßenverkehrsbehörde erklärte, sie habe die von den Niederlanden zur Verfügung gestellten Daten zur FSD-Bewertung geprüft und festgestellt, dass diese Daten „nicht mit den Angaben übereinstimmen, die Tesla auf seiner Website veröffentlicht“, womit die Behörde sich auf die geschönten Sicherheitsstatistiken bezogen haben soll.
Mehrere europäische Verkehrssicherheitsexperten erklärten, dass das Beharren der Aufsichtsbehörden angesichts Teslas unorthodoxer Vorgehensweise beim Beantragen der FSD-Zulassung besonders besorgniserregend sei. Tesla strebt eine Sondergenehmigung in Bezug auf die EU-Kraftfahrzeugvorschriften an, die derzeit den Betrieb von automatisierten Fahrsystemen wie FSD, bei denen die Hände vom Lenkrad genommen werden können, nur auf Autobahnen zulassen und die den Einsatz auf stärker befahrenen städtischen Straßen verbieten.
Einige Aufsichtsbehörden haben hingegen bereits durchscheinen lassen, dass sie mit Blick auf eine mögliche FSD-Zulassung Bedenken haben. So erklärte der französische Verkehrsminister im Juli, dass das Land FSD in seiner derzeitigen Form nicht genehmigen werde, da derzeit Bedenken hinsichtlich möglicher Geschwindigkeitsüberschreitungen und unzureichender technischer Maßnahmen bestünden, die sicherstellen sollen, dass die menschlichen Fahrer weiterhin aufmerksam bleiben. Die finnische Verkehrs- und Kommunikationsbehörde erklärte, es sei beobachtet worden, dass das System „oft sicherere Entscheidungen trifft als ein menschlicher Fahrer“, gleichzeitig unterstrich die Behörde ihre Bedenken hinsichtlich des FSD-Einsatzes auf steilen, kurvigen Straßen und hinsichtlich der Frage, ob ein menschlicher Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug sicher wieder übernehmen könnte, falls das System plötzlich Fehler mache.
Quelle: Reuters – Pressured by Tesla, European regulators keep ‚Full Self-Driving‘ safety data secret








Wird geladen...