Der Bundesrat hat der erneuten Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos bis zu einer Zulassung im Jahr 2030 für zehn Jahre, maximal aber bis zum Jahr 2035 zugestimmt. Wie der Bundestag in einer Kurzmeldung berichtet, erheben die Länder keine Einwände gegen den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Dies ist nicht überraschend, denn die Ausfälle bei den Steuereinnahmen betreffen alleine den Bund.
Dem Entwurf ist eine Schätzung zu entnehmen, wie viel Kraftfahrzeugsteuer der Bund dabei bis 2030 den Elektroauto-Fahrern im Land voraussichtlich zusätzlich erlässt. Für das Jahr 2026, in dem eigentlich erstmals für neu zugelassene Elektroautos Kraftfahrzeugsteuer fällig gewesen wäre, rechnet der Bund mit einer sogenannten vollen Jahreswirkung von etwa minus 50 Millionen Euro – ermittelt wurde der Wert anhand von Schätzungen, wie viele Elektroautos neu zugelassen werden und wie viel Steuer dafür eigentlich entrichtet werden sollte.
2030 soll dann wirklich Schluss sein
Im Jahr 2027 erhöht sich der Betrag bereits auf 110 Millionen Euro, im Jahr darauf 185 Millionen Euro und 2029 bereits 280 Millionen Euro. Im Jahr 2030 erreicht der zusätzliche Steuerverzicht dann 380 Millionen Euro. Das exponentielle Wachstum zeigt, dass die Bundesregierung von steigenden Zulassungszahlen bei Elektroautos ausgeht. Der tatsächliche Wert hängt am Ende vor allem davon ab, ob sich diese Prognosen bewahrheiten oder ob sich am Ende deutlich mehr oder weniger Autofahrer gegen den Verbrenner entscheiden. Kumuliert geht die Bundesregierung also von ziemlich genau einer Milliarde Euro aus, auf die der Staat über die bereits gewährten Steuerbefreiungen hinaus bis 2030 verzichtet.
Hinzu kommen freilich noch die Steuern der bis 2025 neu zugelassenen Elektroautos, die ebenfalls für zehn Jahre steuerbefreit sind. Und auch von 2031 bis 2035 Euro wird es Stand heute noch Steuerverzichte des Bundes geben für alle Elektroautos, die ab kommendem Jahr neu zugelassen werden, da sie ja für zehn Jahre bis längstens 2035 steuerbefreit sind. Dann soll aber voraussichtlich wirklich mit dieser Art der Förderung Schluss sein. Im Entwurf steht geschrieben: „Die Gewährung der Steuerbefreiung soll einen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität leisten. Mit zunehmender Marktdurchdringung und dem sukzessiven Erreichen der Klimaschutzziele ist eine längere Förderdauer nicht geboten.“ Und dass bis 2030 und spätestens bis 2035 Elektroautos allen Hirngespinsten von hocheffizienten Verbrennern zum Trotz für die meisten Autofahrer die erste Wahl sein werden, daran kann mit dem Blick auf harte Fakten kaum ein Zweifel bestehen.
Quelle: Kurzmeldung des Bundestags; Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes








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