Deutschland will seine EU-Ratspräsidentschaft auch dafür nutzen, um den Wandel zur E-Mobilität zu beschleunigen. Dabei geht man nun mit gutem Beispiel im eigenen Land voran. Ende vergangener Woche hat der Bundestag die Verlängerung der zehnjährigen Kfz-Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge beschlossen. Die Steuerbefreiung ist bis Ende 2030 befristet.
Über die angedachte Verlängerung hatten wir erstmalig im Rahmen unseres Artikels “Bundesregierung: Erhöhte Kaufprämie für E-Autos kommt – Verbrenner gehen leer aus” berichtet, als wir mitteilen konnten, dass der Umweltbonus für PHEV und reine E-Autos erhöht wurde. Am 17. September 2020 war es dann soweit und der Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD, der FDP und der Grünen bei Enthaltung der Linken in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor. Einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, die sich für ein Bonus-Malus-System für erstzugelassene Pkw einsetzten, lehnte der Bundestag ab.
Des Weiteren sollte eigentlich auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt werden. Denn diese wollten „schnellstmöglich“ eine Reform der Kfz-Steuer herbeiführen. Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Kurz zurück zur verlängerten KFZ-Steuerbefreiung für Elektroautos. Kern der Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.
“Um die Nachfrage deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken, sei zudem eine noch stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor geplant”, heißt es im Entwurf. Dies äußert sich im Rahmen der Umsetzung dadurch, dass die Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben wird. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen besonders mittelständische Betriebe entlastet werden.
Neben der Verlängerung der Steuerbefreiung für rein elektrische PKW wurde ebenfalls am vergangenen gestrigen Donnerstag ein Gesetzentwurf “zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes” verabschiedet. Fortan wird es somit Wohnungseigentümer möglich seinen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladesäule für ein Elektrofahrzeug, wenn sie die Kosten dafür selbst tragen, durchzusetzen.
Quelle: Bundestag – Bundestag verlängert Steuerbefreiung für E-Autos