Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) will den Markthochlauf von Wasserstoff-Lkw mit einer neuen Förderung beschleunigen. Ziel sei der Aufbau eines bundesweiten Initialnetzes von Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge, das Speditionen verlässliche Betankungsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig soll die Förderung Investitionen in Wasserstoff-Nutzfahrzeuge anstoßen.
Für den am Donnerstag veröffentlichten Förderaufruf stellt das Ministerium insgesamt 220 Millionen Euro bereit. Damit sollen bis zu 40 öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen entstehen und rund 400 Wasserstoff-Lkw auf die Straßen gebracht werden.
Das Programm ist eine gekoppelte Förderung: Betreiber können Zuschüsse für den Bau von Wasserstofftankstellen erhalten, während Speditions- und Logistikunternehmen gleichzeitig bei der Anschaffung von Wasserstoff-Lkw unterstützt werden. Tankstellen sollen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden können. Für neue wasserstoffbasierte Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber vergleichbaren Diesel-Lkw möglich, erklärt das BMV in einer Pressemitteilung.
„Wasserstoff spielt technisch, wirtschaftlich und geopolitisch eine wichtige Rolle für einen klimafreundlichen Schwerlastverkehr und ergänzt batterieelektrische Antriebe sinnvoll“, so Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. „Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag die Förderung einer Wasserstoffbetankungsinfrastruktur vereinbart. Heute setzen wir dies konkret um: Wir fördern Wasserstofftankstellen und – in Verbindung mit diesen Tankstellen – auch Wassererstoff-Lkw. Damit lösen wir das Henne-Ei-Problem: Die Lkw-Fahrer finden verlässliche Betankungsmöglichkeiten und die Tankstellen werden von Beginn an ausgelastet.“
H2-Tankstellen sollen insbesondere entlang der TEN-V-Korridore entstehen
Die geförderten Tankstellen müssen die Anforderungen der europäischen AFIR-Verordnung erfüllen und sollen insbesondere entlang der TEN-V-Korridore entstehen. Damit dient das Programm auch der Erreichung europäischer Infrastrukturziele bis 2030. Die AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) regelt den verbindlichen Ausbau von Lade- und Wasserstoffinfrastrukturen in Europa. Bei den sogenannten TEN-V-Korridoren handelt es sich um ein transeuropäisches Verkehrsnetz entlang der für den Güterverkehr wichtigsten Autobahnen und Verkehrsachsen. Ziel ist die Errichtung einer europaweiten, international kompatiblen Lade- und Betankungsinfrastruktur für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben.
Projektanträge können bis zum 31. Mai 2026 über das Bundesportal „easy-Online“ eingereicht werden. Ergänzend bietet das BMV am 17. Februar eine Online-Veranstaltung an, um über Förderbedingungen und Antragsverfahren zu informieren.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr – Pressemitteilung vom 29.01.2026







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