Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Anpassung der steuerlichen Behandlung von elektrischen Dienstwagen vorsieht. Der Entwurf, der Teil des sogenannten “Wachstumschancengesetzes” ist, sieht vor, den Bruttolistenpreis, bis zu dem die vergünstigte 0,25-Prozent-Regelung für die private Nutzung von E-Dienstwagen angewendet werden kann, von 60.000 auf 80.000 Euro anzuheben. Diese Maßnahme soll den Erwerb von höherpreisigen Elektroautos als Firmenwagen fördern und reflektiert die gestiegenen Anschaffungskosten dieser Fahrzeuge.
Aktuell müssen Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen auch privat nutzen und kein Fahrtenbuch führen, ein Prozent des Bruttolistenpreises eines Verbrenner-Firmenwagens versteuern. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es eine Ermäßigung, die eine Versteuerung von nur 0,5 Prozent des Listenpreises bedeutet. Bei E-Fahrzeugen unter 60.000 Euro Bruttolistenpreis fällt sogar eine Versteuerung von nur 0,25 Prozent an. Die geplante Anhebung des Höchstbetrags würde also bedeuten, dass auch teurere Elektroautos in den Genuss dieses niedrigeren Steuersatzes kommen könnten.
Der Gesetzentwurf wurde bereits im Parlament diskutiert, weitere Anhörungen stehen noch an, bevor das Gesetz Realität werden kann. Die Reaktionen auf den Vorschlag sind gemischt. Während die Regierung damit eine nachhaltige Mobilität fördern möchte, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Entwurf scharf. Die DUH befürchtet, dass die Regelung Anreize für die Anschaffung großer und schwerer Elektro-Dienstwagen schaffen könnte, und plädiert dafür, das Dienstwagenprivileg gänzlich abzuschaffen, um soziale Ungerechtigkeit und klimaschädliche Praktiken zu vermeiden.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, bezeichnet den Vorschlag als “Irrsinn” und wirft der Bundesregierung vor, damit die Autokonzerne zu unterstützen, die sich zu einem großen Teil von günstigeren Elektro-Klein- und Kompaktwagen abgewendet haben und stattdessen auf teurere Modelle setzen.
Im politischen Raum hatten SPD und Grüne bereits im Sommer angedeutet, eine Reform der Dienstwagen-Besteuerung anzustreben, allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Die SPD spielte mit dem Gedanken, den Steuersatz für Verbrennerfahrzeuge zu erhöhen, während die Grünen eine stärkere Kopplung der Dienstwagensteuer an den CO₂-Ausstoß vorschlugen. Die FDP lehnte zusätzliche Subventionen ab, da sie angesichts der hohen Nachfrage und langen Wartezeiten für Elektroautos als unnötig erachtet wurden.
Quelle: Deutscher Bundestag – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness // Deutsche Umwelthilfe – Bundesregierung will Dienstwagenprivileg ausweiten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert geplante Halbierung des Steuersatzes für teure, übergroße Elektro-SUV