Ab Januar ändern sich die Zollbestimmungen für den Warenaustausch zwischen der Europäischen Union und dem “abtrünnigen” Vereinigten Königreich. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) macht sich aber dafür stark, dass die Zollbefreiung für Elektroautos – anders als bislang vorgesehen – weiterhin bestehen bleibt. Darüber berichtet Automobil Industrie Vogel. Neufahrzeuge, deren Wertschöpfung zu weniger als 45 Prozent in der EU oder Großbritannien stattgefunden hat, wären demnach mit einem Zoll von zehn Prozent zu belegen.
Wenn die Zollbefreiung wegfallen würde, wären ab 2024 britische E-Autos in der EU, aber auch europäische E-Autos in Großbritannien um zehn Prozent teurer. Für die deutschen Autobauer ist Großbritannien weiterhin ein lukrativer Markt, sollten die Fahrzeuge jedoch ab Januar teurer werden, drohen sie Marktanteile einzubüßen. Doch auch die britischen Autobauer setzen zunehmend auf Elektromobilität und möchten diese Fahrzeuge ebenfalls zu wettbewerbsfähigen Preisen innerhalb der EU anbieten.
Elektroautos sind von dieser Problematik besonders betroffen, weil vor allem die Batterien, aber teilweise auch andere spezielle Komponenten, bislang kaum in Europa, sondern allen voran in China angefertigt werden. Auch kooperieren viele europäische Hersteller gezielt innerhalb von Joint Ventures mit chinesischen Unternehmen. So knacken Elektroautos besonders schnell die Marke von mehr als 45 Prozent Wertschöpfung außerhalb Europas.
Die deutsche Bundesregierung hat ein Interesse daran, für elektrische Fahrzeuge eine Ausnahmeregelung zu erwirken. Allerdings räumt Robert Habeck ein, dass Deutschland alleine dies nicht entscheiden könne. Er habe jedoch bereits mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen über dieses Thema gesprochen. Auch der Verband der Automobilindustrie hatte sich dafür ausgesprochen, die Zollbefreiung bis Ende 2026 zu verlängern.
Trennung auf Raten
In einem Volksentscheid hatten die Briten sich 2016 mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der EU entschieden, der 2020 vollzogen wurde. Somit greifen eigentlich Vorteile innerhalb der EU-Staaten für England, aber auch für Schottland, Wales und Nordirland nicht mehr. Allerdings hat die EU für die Übergangszeit einige Sondervereinbarungen mit Großbritannien getroffen, vor allem wegen der engen wirtschaftlichen Verzahnung der Insel mit dem europäischen Festland.
Quelle: Automobil Industrie Vogel – “Handel mit Großbritannien: Habeck will Zollbefreiung für E-Autos verlängern”