Bei VW müssen sich Dienstwagenberechtigte ab Juni auf einschneidende Änderungen rund um die Nutzung ihrer Fahrzeuge einstellen. Auslöser neuer Richtlinien sind der stark steigende Spardruck im Unternehmen, das Gebaren gewiefter Nutzer in Grauzonen – und die Hoffnung auf mehr Momentum für die E-Mobilität. Das belegt eine Vorabinformation der Führungskräfte im VW-Konzern. Die interne Mitteilung liegt Elektroauto-News vor.
„Die Anpassungen erfolgen unter anderem vor dem Hintergrund gestiegener Kosten bei Fahrzeugpflege und Kraftstoffen“, heißt es in dem vertraulichen Schreiben, „sowie zur Klarstellung des Geschäftszwecks und zur Vermeidung von Nutzungsmustern, die nicht dem Regelungszweck entsprechen“.
Demnach „sind zuletzt unter anderem folgende Fälle aufgefallen“:
- Weitergabe von Geschäftsfahrzeugen zum Beispiel für Urlaubsfahrten durch fahrberechtigte Personen beziehungsweise dauerhafte Nutzung durch andere Fahrberechtigte – inklusive Nutzung der Charge&Fuel (C&F) Card.
- Starke Nutzung von Premiumkraftstoffen (zum Beispiel Super Plus, Premium-Diesel).
- Vermehrte/ teure Fahrzeugwäschen, hohe Waschfrequenzen sowie die Nutzung von Bonus-/ Mehrfachkarten (zum Beispiel 10er-Karten)
Vor diesem Hintergrund werde demnächst eine ganze Reihe von Korrekturen und Streichmaßnahmen wirksam. „Die wichtigsten Anpassungen“ (VW) kann Elektroauto-News anhand des konzerneninternen Avis’ schon jetzt dokumentieren:
- Nutzung von GTI-, GTX- und R-Modellen: Diese Modelle dürfen von Personen unter 23 Jahren nur gemeinsam mit dem Geschäftsfahrzeugberechtigten genutzt werden. (…)
- Fahrzeugpflege: Maximal vier Außenwäschen pro Monat sind zulässig. Premiumwäschen über 17 Euro sowie Bonus-/ Mehrfachkarten (zum Beispiel 10er-Karten) sind nicht mehr erlaubt.
- Tanken: Es dürfen ausschließlich die im Tankdeckel angegebenen, günstigeren Kraftstoffsorten (Super E10/ Standarddiesel) verwendet werden. Premiumkraftstoffe sind nicht zulässig.
- Charge&Fuel Card: Die Karte ist grundsätzlich personengebunden und darf nicht weitergegeben werden. (…)
- Fahrzeugnutzung: Das Geschäftsfahrzeug steht primär Ihnen zur Verfügung; weitere Fahrberechtigte dürfen es privat nutzen. Eine dauerhafte Nutzung durch andere ist nicht erlaubt.
Dass die VW-Oberen bei Bedarf die Zügel nochmals schärfer anzuziehen nicht zögern werden, macht diese Mahnung unmissverständlich klar: „Das Nutzerverhalten, sowie die aktuellen Pauschalen werden regelmäßig überprüft. Bei weiter steigenden Kraftstoffkosten und weiterhin steigender Anspannung im Rahmen der Kostensituation im Unternehmen behalten wir uns weitere Anpassungen vor.“
Ein langjähriges Kuriosum hat das VW-Management jüngst bereits komplett gekappt: „Im Rahmen einer Effizienzmaßnahme wurde beschlossen, dass (…) das interne Betanken von Geschäftsfahrzeugen an den Werktankstellen künftig nicht mehr zulässig ist“, heißt es in dem vertraulichen Rundschreiben.
Die zentrale Idee dahinter ist eine spürbare Entlastung auf der Ausgabenseite der Volkswagen AG, wie deren Erklärung unverhohlen einräumt: „Aus Kostengründen werden die internen Werktankstellen abgeschaltet beziehungsweise stehen künftig ausschließlich für den internen Werkverkehr zur Verfügung“. Und weiter: „Auch die externe Werktankstelle in Braunschweig (JET) wird für das interne Tanken geschlossen. Parallel wird die Tankfunktion auf dem Werkausweis abgeschaltet“.
Mit diesem Beschluss-Bündel würden „zum einen die Kosten gesteuert“, heißt es nochmals zur Verdeutlichung der Gesamtsituation am Ende der Mitteilung. Doch zum anderen zielten die Maßnahmen auch auf buchstäblich nachhaltige Veränderungen ab – indem „der Ausbau der elektrifizierten Geschäftsfahrzeugflotte weiter gefördert“ werde.
Das VW-interne Fazit ist zugleich eine deutliche Ansage an die Verbrenner-Fraktion: „Das bisherige kostenlose interne Betanken ist somit nicht mehr möglich. Die Übernahme von Tankkosten erfolgt künftig ausschließlich über die Charge&Fuel Card – analog zum Laden von Elektrofahrzeugen“.








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