CO2-Emissionen: EU schließt E-Fuel-Hintertür bei schweren Nutzfahrzeugen

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Daniel Krenzer
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Die Verhandlungsführer des Europarats und des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige politische Einigung über CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge erzielt, heißt es in einer offiziellen Information. Ziel ist es demnach, die CO2-Emissionen im Straßenverkehrssektor weiter zu senken und neue Ziele für 2030, 2035 und 2040 einzuführen. „Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Klimaziele der EU für 2030 zu erfüllen und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen„, heißt es in der Mitteilung.

Der Vorschlag zielt auch darauf ab, einen steigenden Anteil von emissionsfreien Fahrzeugen an der EU-weiten Flotte schwerer Nutzfahrzeuge zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Innovation in diesem Sektor und seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und verbessert werden. Die Einigung gilt bis zur förmlichen Annahme durch beide Organe als vorläufig.

Die Mitgesetzgeber haben sich demnach darauf geeinigt, den Geltungsbereich der Verordnung auszuweiten, sodass für fast alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO2-Emissionen – einschließlich kleinerer Lkw, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger – Emissionsreduktionsziele gelten.

Emissionslos laut der neuen Definition bedeutet, dass es keine nennenswerten CO2-Emissionen am Auspuff geben darf. Eine Hintertür für E-Fuels, wie sie die EU im Pkw-Bereich noch durchgewunken hat, gibt es für Lkw also nicht. Durch Treibstoffe wie E-Fuels, andere synthetische Treibstoffe oder bestimmte Biokraftstoffe können die Flottengrenzwerte nicht erreicht werden. Die Hersteller müssen auf Elektromotoren setzen, die über Batterien, Oberleitungen oder Brennstoffzellen versorgt werden, oder auf Wasserstoff-Verbrennungsmotoren.

Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuggruppen

Dabei gibt es jedoch einige Ausnahmen, diese gelten für

  • Kleinserienhersteller und Fahrzeuge, die im Bergbau, in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden, Fahrzeuge, die von den Streitkräften und Feuerwehren eingesetzt werden
  • Fahrzeuge, die für den Katastrophenschutz, die öffentliche Ordnung und die medizinische Versorgung eingesetzt werden
  • Mit der vorläufigen Einigung wird der Geltungsbereich der Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt (2035) auch auf Berufsfahrzeuge wie Müllwagen oder Betonmischer ausgeweitet. Darüber hinaus werde die Kommission die Möglichkeit prüfen, kleinere Lastkraftwagen (unter 5 Tonnen) in den Geltungsbereich aufzunehmen.

Die vorläufige Einigung befasst sich auch mit nachgerüsteten Fahrzeugen, das heißt mit konventionellen Fahrzeugen, die auf emissionsfreie Fahrzeuge umgerüstet wurden, und ermögliche den Transfer solcher Fahrzeuge zwischen den Herstellern. Die Mitgesetzgeber einigten sich darauf, die Kommission damit zu beauftragen, bis 2025 zu prüfen, ob es notwendig ist, die Marktakzeptanz von nachgerüsteten schweren Nutzfahrzeugen durch harmonisierte Vorschriften für ihre Zulassung zu erleichtern.

„Im Einklang mit den Klimazielen der EU für 2030 und darüber hinaus haben der Rat und das Parlament die von der Kommission in ihrem Vorschlag festgelegten Ziele für 2030 (45 Prozent), 2035 (65 Prozent) und 2040 (90 Prozent) beibehalten, zusätzlich zu dem bereits in der geltenden Verordnung vorgesehenen Reduktionsziel von 15 Prozent für 2025. Diese Ziele gelten für schwere Lkw über 7,5 Tonnen und Reisebusse“, führt die Pressestelle aus.

E-Anhänger werden berücksichtigt

Die Mitgesetzgeber einigten sich demnach darauf, die Ziele für Anhänger auf 7,5 Prozent und für Sattelanhänger auf 10 Prozent festzulegen. Sie führten auch die Definition des Begriffs „E-Anhänger“ ein, um Rechtsklarheit zu schaffen und die bestehende Verordnung an die technischen Entwicklungen bei dieser neuen Art von Anhängern anzupassen, wobei sie das Potenzial von E-Anhängern berücksichtigten, zur Verringerung der CO2-Emissionen von Anhängern beizutragen.

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird ein Ziel von 100 Prozent Nullemissionen für Stadtbusse bis 2035 eingeführt, während für diese Kategorie ein Zwischenziel von 90 Prozent bis 2030 festgelegt wird. „Die Mitgesetzgeber einigten sich darauf, Überlandbusse von dieser Zielvorgabe auszunehmen und diese Art von Schwerlastkraftwagen unter die allgemeinen Ziele für Reisebusse zu stellen“, heißt es weiterhin.

Die Wirksamkeit und die Auswirkungen der geänderten Verordnung auf die oben genannten Ziele sollen von der Kommission im Jahr 2027 überprüft werden. Die Mitgesetzgeber haben eine Reihe von Bestimmungen hinzugefügt, um die Überprüfungsklausel umfassender zu gestalten. Unter anderem muss die Kommission auch die Möglichkeit der Entwicklung einer gemeinsamen Methodik für die Bewertung und Berichterstattung über die CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus neuer schwerer Nutzfahrzeuge bewerten und eine Bewertung der Rolle eines Kohlenstoffkorrekturfaktors (CCF) für den Übergang zur emissionsfreien Mobilität im Bereich der schweren Nutzfahrzeuge erstellen. Die Rolle einer Methodik für die Registrierung von Vans, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, werde im Rahmen der Überprüfung ebenfalls bewertet werden.

Lkw verursachen ein Viertels der Verkehrs-Emissionen

Die vorläufige Einigung wird nun den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments zur Billigung vorgelegt. Wird der Text gebilligt, muss er nach einer Überarbeitung durch Rechts- und Sprachsachverständige von beiden Organen förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Der Sektor der schweren Nutzfahrzeuge ist für mehr als 25 Prozent der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU verantwortlich. CO2-Emissionsnormen für bestimmte schwere Nutzfahrzeuge wurden erstmals 2019 festgelegt, mit Zielvorgaben für die Jahre 2025 bis 2029 und für die Jahre ab 2030, wobei eine Überprüfung der Verordnung bis 2022 vorgesehen war.

Am 14. Februar 2023 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für Großraumlimousinen vor. Obwohl der Vorschlag nicht Teil des „Fit for 55“-Pakets ist, steht er in engem Zusammenhang damit, da er zu dem Ziel der EU beiträgt, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und im Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Busse und Anhänger, die Definition des Begriffs „emissionsfreies Fahrzeug“, welche mit E-Fuels betriebene Lkw explizit ausnimmt, und neue EU-weite Emissionsreduktionsziele für 2030, 2035 und 2040. Diese Ziele gelten nicht für Anhänger und Stadtbusse, für die besondere Anforderungen an die Reduzierung der CO2-Emissionen gelten.

Quelle: Europarat – Pressemitteilung vom 18. Januar 2024

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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