E-Auto-Kaufprämie ist zurück – so klappt der Antrag

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Sebastian Henßler
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  —  Lesedauer 2 min

Das Warten hat ein Ende: Seit heute können Privatpersonen in Deutschland eine staatliche Förderung für den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektroautos beantragen. Das Förderportal der Förderzentrale Deutschland ist offiziell freigeschaltet, umgesetzt wird das Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderfähig sind Elektroautos sowie bestimmte Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range-Extender, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden oder werden. Je nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeug beträgt der Zuschuss zwischen 1500 und 6000 Euro.

Insgesamt stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung – genug, schätzt die Bundesregierung, um im Zeitraum von 2026 bis 2029 rund 800.000 Fahrzeuge zu fördern. Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärte zur Freischaltung, das Programm tue „etwas für die Umwelt, für die Autoindustrie und für die Haushalte, die sich sonst kein Elektroauto leisten könnten“. Die gestaffelte Förderstruktur soll dabei gezielt einkommensschwächere Haushalte ansprechen.

E-Autoförderung beantragen: Vollständig digital, Schritt für Schritt

Der Antragsweg ist durchgehend digital. Für die Identifikation wird eine BundID benötigt, die sich entweder mit dem elektronischen Personalausweis oder einem Elster-Zertifikat einrichten lässt. Das Formular führt Antragsteller:innen durch alle erforderlichen Angaben – vom Fahrzeug über den Haushalt bis zum Upload der nötigen Nachweise. Dazu zählen aktuelle Einkommensteuerbescheide, bei Familien mit Kindern ein Kindergeldnachweis sowie bei Plug-in-Hybriden die EU-Konformitätsbescheinigung. Angaben zum Fahrzeug können dabei automatisiert und papierlos über eine digitale Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt geprüft werden.

BAFA-Präsidentin Dr. Mandy Pastohr beschrieb den Ansatz als Verbindung aus digitaler Verwaltung und klarem Serviceversprechen: Die Förderung solle „für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und gut erreichbar sein.“ Ergänzend steht eine Hotline zur Verfügung.

Förderung Rückwirkend seit Jahresbeginn möglich

Eine Besonderheit des Programms: Die Förderung gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Damit sollte vermieden werden, dass potenzielle Käufer:innen zu Jahresbeginn auf den offiziellen Programmstart warten und ihre Kaufentscheidung aufschieben. Ob das gelungen ist, legen die Zulassungsdaten nahe: Zwischen Januar und April 2026 wurden rund 224.000 reine Elektroautos neu zugelassen. Das entspricht einem Anteil von 23,6 Prozent an allen Neuwagen – laut Bundesumweltministerium ein neuer Rekord.

Minister Schneider verwies in diesem Zusammenhang auf verbesserte Rahmenbedingungen: gestiegene Reichweiten, wachsende Ladeinfrastruktur und ein breiteres Modellangebot, das inzwischen auch mehr Kleinwagen umfasse. „Elektromobilität kommt jetzt in der breiten Bevölkerung an“, so Schneider. Das Förderprogramm solle diesen Trend weiter beschleunigen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – Pressemitteilung

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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