Die Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) hat sich in einer Pressemitteilung zur neuen Elektroauto-Förderung in Deutschland geäußert und dazu einige Fragen formuliert, die auch mögliche Risiken und Schieflagen der jüngst von der Bundesregierung vorgestellten Förderrunde beinhalten. Konkret benennt die DAT dabei vier Themen:
1. Restwerte Bestand
Zunächst fragt die DAT: „Wenn die Förderung nur und ausschließlich rein batterieelektrische Neuwagen betrifft, wurde seitens der Bundesregierung bedacht, dass der gesamte Pkw-Bestand an E-Autos, insbesondere jene, die gerade zum Verkauf stehen, negativ beeinflusst wird?“ Die Restwerte der E-Autos gerieten demnach weiter unter Druck. „Wir wissen von der letzten E-Auto-Prämie, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Restwerte hatte“, gibt die DAT zu bedenken.
2. Aktuelle Leasingwagen
Das leitet direkt zur zweiten Frage über: „Was passiert mit den E-Fahrzeugen, die sich gerade im Leasing befinden?“ Der damals zum Leasingende vereinbarte Restwert werde aufgrund der Prämie nur sehr schwer erfüllbar sein. Man dürfe gespannt sein, wie die Leasinggesellschaften damit umgehen, denn gerade bei E-Autos sei der Leasinganteil proportional höher als bei Verbrennern, heißt es. „Die Leasinggesellschaften werden sicherlich nicht während der Laufzeit die Raten erhöhen können“, stellt der DAT fest. Doch gegen nun drohende Verluste dürften sie sich zur Wehr setzen.
3. Richtige Zielgruppe
Zudem fragt sich der DAT, ob die Förderung wirklich zu den Zielen passt: „Trifft die Förderung eigentlich die richtige Zielgruppe?“ Aus der Befragung zum aktuellen DAT Report, der in Kürze veröffentlicht werden soll, wisse man, dass private Neuwagenkäufer – für die sind die Fördermaßnahmen gedacht – für ein E-Auto 2025 im Schnitt 47.160 Euro bezahlt haben. Die Zielgruppe der einkommensschwächeren Familien schaue sich eher auf dem Gebrauchtwagenmarkt um, der von der Förderung unberührt ist. Erste Reaktionen der Händler und Hersteller zeigen jedoch, dass vor allem günstige Elektroautos durch die neue Förderung durchaus zu Schnäppchen werden können.
4. Förderantrag
Zudem befürchtet die DAT einen hohen bürokratischen Aufwand und fragt: „Wie einfach ist es, einen Förderantrag zu stellen?“ Die Fördermaßnahme sei mit erheblichem Bürokratieaufwand verbunden (Nachweis des Einkommens, Anzahl und Alter der Kinder etc.), „und zwar für die Antragssteller und mit einer gewissen Zwangsläufigkeit auch für die unterstützenden Händler, da sie dieses Thema in ihren Verkaufsgesprächen nicht ausklammern können“.
Martin Weiss, Leiter der DAT-Fahrzeugbewertung, stellt dazu fest: „Nachgewiesenermaßen kam der bedeutende Zuwachs der Zulassungszahlen für E-Autos im zurückliegenden Jahr (+43 Prozent gegenüber 2024) auch aufgrund des großzügigen Engagements der Hersteller und Importeure zustande. Die Frage ist natürlich, ob dieses Engagement in diesen Größenordnungen beibehalten und damit die Förderung der Bundesregierung hinzugerechnet oder von dieser zumindest teilweise kompensiert wird. Man darf auch nicht vergessen, dass laut KBA fast zwei Drittel der E-Auto-Zulassungen gewerblicher Natur waren. Auch die ‚0,25-Prozent-Versteuerung‘ für die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen hat zu dieser Situation beigetragen. Die Attraktivität von Elektrofahrzeugen hätte man nachhaltig steigern können, wenn man einem regelmäßig von der DAT kommunizierten Vorschlag gefolgt wäre, nämlich den Ladestrom flächendeckend zu fördern.“
Zudem gibt es rund um die Förderung weitere offene Fragen, die vielleicht erst mit Veröffentlichung der genauen Förderbedingungen in einigen Wochen klar werden könnten. Zum Beispiel, wie ein Haushalt definiert wird. Kann der 20-Jährige in Ausbildung, der noch bei seinen Eltern lebt, die Förderung nutzen? Oder zählt das Einkommen der Eltern mit? Wie und für welchen Zeitraum muss das zu versteuernde Einkommen nachgewiesen werden? Solche Fragestellungen könnten am Ende für viele das Zünglein an der Waage sein.
Quelle: DAT – Pressemitteilung vom 19. Januar 2026








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