In den vergangenen Tagen kamen Berichte auf, wonach die neue Förderung für Elektroautos und Plug-in-Hybride in Deutschland durch einen möglichen sogenannten „Industrial Accelerator Act“ der EU gefährdet sein soll. Dazu erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums, dass die „Brüsseler Überlegungen keine Auswirkungen auf die aktuelle Förderfähigkeit von Elektrofahrzeugen“, hätten, so das Ministerium in einer aktuellen Mitteilung.
Das Förderprogramm der Bundesregierung, das abhängig vom Einkommen und der Zahl der Kinder den Kauf eines Elektroautos mit bis zu 6000 Euro bezuschusst, werde „auf Grundlage der aktuell geltenden Rechtslage umgesetzt“.
Es liege, so die Sprecherin weiter, auch noch kein konkreter Vorschlag der Europäischen Kommission vor: „Erst nach der Vorlage beginnt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, in dem das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Vorschlag beraten und beschließen. Dieses Verfahren nimmt üblicherweise geraume Zeit in Anspruch“. Verbindliche rechtliche Vorgaben für die EU-Mitgliedsstaaten entstehen erst nach Abschluss dieses Verfahrens sowie dem Inkrafttreten eines entsprechenden europäischen Rechtsakts, wie das Ministerium betont.
Für das deutsche E-Auto-Förderprogramm werde die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen geprüft, wonach Förderungen nur dann gewährt werden sollen, wenn die Fahrzeuge und Bauteile bis zu einem gewissen Grad aus europäischer Produktion stammen. Diese könnten gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in das Förderprogramm integriert werden. Das Bundesumweltministerium will Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Fall frühzeitig informieren. Stand heute stammen etwa 80 Prozent der neuzugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Fertigung.
Quelle: Bundesumweltministerium – Pressemitteilung vom 27.02.2026








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