Wallbox in der Tiefgarage: Das endlose Warten auf die Lademöglichkeit daheim

Wallbox in der Tiefgarage: Das endlose Warten auf die Lademöglichkeit daheim
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Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
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Wer darauf wartet, dass es endlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ladesäule in einer privaten Tiefgarage gibt, wird sich wohl noch länger gedulden müssen. Denn wie Golem.de auf Anfrage vom Bundesjustizministerium erfuhr, sei frühestens nach der Sommerpause mit dem Abschlusspapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu rechnen, die derzeit über das Thema diskutiert. Erst auf Basis dieses Abschlussberichts könne das Ministerium einen Referentenentwurf erarbeiten, welcher wiederum nochmals etwas später als Gesetzesvorschlag in den Bundestag eingebracht werden könne. Über einen Zeitpunkt für die Vorlage des Entwurfs wollte das Ministerium nicht spekulieren, so Golem.de.

Dabei hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vom Februar 2018 vereinbart, die Elektromobilität zu fördern und die Errichtung privater Ladeinfrastruktur voranzubringen: „Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern“, hieß es damals von den beiden Regierungspartnern. Da etliche Mieter und selbst Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern derzeit keine rechtliche Handhabe haben, um eine eigene private Wallbox an ihrem Stellplatz zu installieren, fordern Experten schon länger hier gesetzlich nachzubessern.

Dem Bericht zufolge nehmen derzeit zwölf Länder aktiv an der Diskussion teil, die Auftaktsitzung habe im November 2018 stattgefunden, seitdem gebe es alle sechs Wochen weitere Sitzungen. Einem Diskussionsentwurf zufolge müssen Miteigentümer zukünftig alle Maßnahmen dulden, „die zugunsten eines Wohnungseigentümers zur Errichtung oder Nutzung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge (…) auf einer in dessen Sondereigentum stehenden oder dessen Sondernutzungsrecht unterfallenden Stellfläche erforderlich sind“. Mieter können vom Vermieter die „Erlaubnis zu baulichen Veränderungen“ für die Errichtung einer Lademöglichkeit verlangen, zitiert Golem.de aus dem Entwurf.

Quelle: Golem – Gesetzentwurf zu privaten Ladesäulen frühestens Ende 2019

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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