Die Pflicht zur Anbringung einer Feinstaubplakette sollte aus Sicht des Petitionsausschusses bei reinen Elektroautos entfallen. In seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Lediglich die AfD-Fraktion stimmte dem nicht zu. Der Petitionsausschuss ergänzte sein Votum um die Klarstellung, dass es sich dabei um reine Elektroautos handeln müsse.
Da Elektrofahrzeuge verpflichtend mit einem „E-Kennzeichen“ zu versehen seien, sei die zusätzliche Anbringung einer Feinstaubplakette eigentlich überflüssig, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 140977). Dies spare dem Besitzer Geld für die Plakette und zugleich Ressourcen für die Herstellung und den Vertrieb derselben. Die Kontrolleure des ruhenden Verkehrs und die Polizei würden schließlich die Berechtigung des Fahrzeuges innerhalb der Umweltzonen sofort anhand des Kennzeichens erkennen, schreibt die Petentin.
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird darauf verwiesen, dass nach derzeitiger Rechtslage Fahrzeuge zur Einfahrt in eine Umweltzone – soweit sie nicht durch die Verordnung oder durch Allgemeinverfügungen ausgenommen sind – über die entsprechende Plakette nach der 35. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) verfügen müssten. Elektroautos würden die Anforderungen für eine solche Plakette erfüllen, die die Halter üblicherweise bei der An- oder Ummeldung nach dem Kauf des Fahrzeugs bei den örtlichen Zulassungsbehörden bekommen könnten.
Einer Verwaltungsvereinfachung für diese Fahrzeuge stehe der Ausschuss positiv gegenüber, heißt es in der Vorlage. Obgleich die Bundesregierung derzeit keine Änderung der 35. BImSchV anstrebe, könne das Anliegen bei einer späteren Novellierung mit aufgegriffen werden. Nichtsdestoweniger sei es im Ermessen der Vollzugsbehörden der Länder, „ob bereits kurzfristig zugunsten einer Verwaltungsvereinfachung für die Fahrzeughalter vor Ort im Rahmen einer Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von dem Erfordernis einer grünen Plakette zur Einfahrt in eine Umweltzone abgesehen werden kann“, heißt es in der Vorlage.
Die Forderung der Petentin hält der Ausschuss daher für „grundsätzlich berechtigt“ und empfiehlt die Erwägungsüberweisung, „um das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“.
Quelle: Bundestag.de – Pressemitteilung vom 06.06.2024